Justizminister Guido Wolf: Wenn es rechtliche Lücken gibt, müssen sie geschlossen werden. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Julia Giertz

Stuttgart - Urlaubsfahrten von in Deutschland lebenden Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer sind aus Sicht von Justizminister Guido Wolf (CDU) nicht akzeptabel. „Wenn man mit dem Argument, in der Heimat politisch verfolgt zu werden, Asyl beantragt oder bereits erhalten hat, und sich zugleich entscheidet, dort Erholungsurlaub zu machen, ist das ein Widerspruch“, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) gestern in Stuttgart. Wenn es da rechtliche Lücken gäbe, müssten sie geschlossen werden. Andere Grundsätze müssten aber gelten, wenn die Reise etwa dazu diene, sich von sterbenden Angehörigen zu verabschieden.

Özoguz zeigt Verständnis

Mehrere Flüchtlinge sind aus dem Südwesten zeitweise wieder in ihre Herkunftsländer gereist. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg hätten 100 Flüchtlinge erfasst, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Heimatstaaten gereist seien und nach der Rückkehr ihren Schutzstatus als Asylbewerber behalten hätten, berichteten „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ unter Berufung auf eine Erhebung des Innenministeriums.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zeigte Verständnis für solche Reisen unter gewissen Umständen. „Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der Abschied von einem nahen Angehörigen etwa könne nur ein Ausnahmefall sein. „Mit der Rückkehr ins Herkunftsland gefährden anerkannte Flüchtlinge die Glaubwürdigkeit ihres Schutzersuchens.“ Sie müssten die Reise deshalb sehr gut begründen können, wenn diese keine Folgen für ihren Schutzstatus haben solle.

„Gewisse Dunkelziffer“

Die Grünen im Landtag warfen Minister Wolf Populismus vor. Wie könne er sicher sein, dass unter den 100 bekannten Fälle seit 2014 auch Erholungsurlaube seien, fragte der Integrationsexperte Daniel Lede Abal. Zudem blende die Debatte bislang aus, dass damit keinesfalls die Gefährdung in den Heimatländern entfalle. Diese Reisen seien in aller Regel mit hohen persönlichen Risiken verbunden.

Die AfD hatte in einer Anfrage an die Landesregierung das Thema beleuchten lassen. Aus Sicht der Oppositionsfraktion im Landtag offenbaren die Zahlen einen „immensen Missbrauch des Gastrechts“. Ein solches Verhalten müsse die Aberkennung des Asylstatus‘ nach sich ziehen. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Aufenthalt im Herkunftsland zur Erholung, für Familienbesuche oder aus Geschäftsinteressen erfolge, betonte der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron.

In der Stellungnahme auf den Antrag der AfD-Landtagsfraktion schrieb Ministerialdirektor Julian Würtenberger: „Wenn anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer.“ Zielländer waren nach Angaben eines Sprechers etwa Syrien und der Irak. Man müsse von einer „gewissen Dunkelziffer“ ausgehen.

Die Anerkennung als Asylberechtigter erlischt nur, wenn sich ein Ausländer wieder in seinem Heimatland niedergelassen hat, wie es weiter heißt. Hiervon könne in der Regel nur bei einer dauerhaften sogenannten Wohnsitznahme oder zumindest der Absicht der dauerhaften Wohnsitznahme ausgegangen werden.