Foto: Symbolbild: dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Die vom Sozialministerium geplante Landesregelung für das neue Prostituiertenschutzgesetz ist am Donnerstag im Landtag auf Kritik der Opposition gestoßen. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben zuordne, müsse es die entstehenden Kosten ausreichend ausgleichen, sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle. Das Gesetz regelt die Ausführung eines Bundesgesetzes, das bereits seit Juli 2017 gilt. Es sieht unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen vor, ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises, und es verpflichtet sie zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung.
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte, es müssten Strukturen geschaffen werden, mit denen Vertrauen zu den Prostituierten aufgebaut werden könne. Wölfle monierte, dass der Zeitbedarf für die Anmeldung sowie das Informations- und Beratungsgespräch lediglich auf 35 Minuten angesetzt seien. Der FDP-Abgeordnete Jochen Haußmann sagte, Alibi-Beratungen nützten niemanden und kämen mehr als Placebo daher, als dass sie für die Verbesserung der Situation der Betroffenen taugten. Haußmann kritisierte auch den engen Zeitplan. Das Gesetz soll bereits zum 1. November in Kraft treten.
Bundesweit gibt es nach Schätzungen rund 200 000 Prostituierte - in Baden-Württemberg sollen es etwa 26 000 sein. Mit dem neuen Gesetz sollen die Frauen vor Menschenhandel, Gewalt, Ausbeutung und Zuhälterei geschützt werden. Kritiker meinen hingegen, es gängele, bevormunde und kriminalisiere Sexarbeiterinnen.