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Wegen eines tödlichen Messerstichs auf einer Hochzeitsfeier hat das Landgericht Tübingen einen Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Tübingen (dpa/lsw)Wegen eines tödlichen Messerstichs auf einer Hochzeitsfeier hat das Landgericht Tübingen einen Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Schwurgerichtskammer wertete die vor etwa sieben Monaten in Riederich (Kreis Reutlingen) begangene Tat als Totschlag. Der damals 35-Jährige hat nach Überzeugung der Richter einen 30-Jährigen im Streit mit einem Messer in die Brust gestochen, woran dieser starb. Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen, im letzten Wort aber gesagt, er habe sein Leben schützen wollen, sagte der Richter. Von Notwehr sei trotzdem nicht auszugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund der Tat war offenbar ein langwieriger Streit zwischen den Familien der Beteiligten. Auf der Hochzeit trafen sie aufeinander. Der Vater des Opfers soll den 35-Jährigen mit seinen beiden Söhnen zur Rede gestellt und dann angegriffen haben, wie es der Richter schilderte. Aus der Schlägerei habe sich der 35-Jährige befreit, ein Messer aufgeklappt und sein unbewaffnetes Opfer mit einer Geste angelockt. Dann habe er bewusst zugestochen. Es handle sich um einen minderschweren Fall des Totschlags, weil der Täter unverschuldet in die Auseinandersetzung hineingezogen worden sei. Der Strafrahmen sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor.