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Heilbronn (dpa/lsw) - Zum Prozessauftakt um den Tod eines Familienvaters im Freibad in Bad Wimpfen hat sich das Gericht auch mit der Frage beschäftigt, ob damals genug Aufsichtpersonal vor Ort war. Am 4. Juli 2015 war ein Badegast im Kopfsprung von der 7,5 Meter-Plattform gesprungen und im Wasser mit einem gerade auftauchenden 35-Jährigen zusammengestoßen, der kurz zuvor von der 5-Meter-Plattform gesprungen war. Der 35-Jährige starb an schweren Hirnverletzungen, auch der andere Badegast wurde schwer verletzt.
Angeklagt sind der Badpächter und der Bademeister wegen fahrlässiger Tötung und Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht. Damals waren demnach zwei Aufsichtspersonen und 500 Badegäste auf dem Gelände. An insgesamt drei Verhandlungstagen will das Amtsgericht in Heilbronn auch klären, ob zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich nur eine der insgesamt vier Plattformen des Sprungturms geöffnet war.
Der Badbetreiber sagte aus, er habe seinem Mitarbeiter in der Vergangenheit immer wieder eine entsprechende Anweisung gegeben. In den fast 20 Jahren, in denen er den Freibadbetrieb führte, habe es zuvor nie einen Unfall gegeben