Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Foto: dpa - dpa

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wegen der hohen NO2-Werte in Reutlingen.

Mannheim (dpa/lsw)Vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Montag das Verfahren um die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in Reutlingen begonnen. Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) klagt gegen das Land und fordert, dass dort der seit 2010 in der Europäischen Union geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten wird.

2014 gab es schon eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen. Der Grenzwert wird seit Jahren kontinuierlich überschritten. Das ist unter den Prozessbeteiligten unstrittig. Gleichwohl hat sich am Montag eine heftige Diskussion zwischen den Anwälten des Landes, der Stadt Reutlingen und dem Juristen der Umwelthilfe entzündet. Letzterer forderte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch 2019. Die anderen Anwälte wiesen das zurück. Ob der VGH am Montag ein Urteil spricht, war noch offen.