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Stuttgart/Karlsruhe (dpa/lsw) - Das neue Prostituiertenschutzgesetz kann auf Landesebene erst mit Verzögerung umgesetzt werden. Zwar tritt das Bundesgesetz zum 1. Juli in Kraft. Die landesrechtlichen Voraussetzungen im Südwesten fehlen dafür aber noch. Ein Entwurf für das sogenannte Ausführungsgesetz sei bereits abgestimmt, solle zeitnah ins Kabinett und werde danach im Parlament beraten, erklärte am Mittwoch ein Sprecher des Sozialministeriums. Insgesamt werde sich der Prozess bis in die zweite Jahreshälfte hinziehen, solange greifen Übergangsfristen. Auch die „Südwest Presse“ und die „Badische Zeitung“ hatten berichtet.
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen vor, ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises, und es verpflichtet sie zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung. Entsprechende Strukturen in den zuständigen Kommunen und Behörden müssen erst noch geschaffen werden. So ist nicht überall klar, wo die Sexarbeiterinnen sich künftig anmelden sollen und wer die Beratungen durchführt. Das Land rechnet bis 2019 mit Mehrausgaben von rund 3,5 Millionen Euro.