Quelle: Unbekannt

Vornehmlich türkische Hochzeitskonvois, deren Teilnehmer Straßen und Autobahnen blockieren, verursachen Ärger und Gefahren im Straßenverkehr. Hat das auch Konsequenzen?

StuttgartBallermann-Stimmung auf der Autobahn: Inzwischen hat die Polizei fast ein Dutzend Fahrzeugbesitzer auf ihrer Liste. Mit hochwertigen Karossen sollen sie am frühen Samstagabend die Autobahn 81 zwischen Ludwigsburg-Süd und Stuttgart-Zuffenhausen blockiert haben – Hochzeitsgäste, die im Konvoi auf allen Fahrspuren ihre Freude über das neue Eheglück auf eine zweifelhafte Weise mit anderen Autofahrern teilen wollten. Die Autobahnpolizei ermittelt wegen Nötigung – doch was wird dabei herauskommen?

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. „Wir müssen dem richtig konsequent den Riegel vorschieben“, forderte Michael Mertens, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Hier würden für die Beamten neben guten Zeugen auch Bodycams immer wichtiger, „um bei einer Kontrolle zu deeskalieren und Beweise zu sichern“, sagt Mertens. „Ich kenne übrigens keine Tradition, die bei Hochzeiten Schüsse und Kavalierstarts vorschreibt“, sagt Mertens. Und wenn es eine solche gäbe, „hätte sie in Deutschland keine Berechtigung“.

Auf der A 81 sind Staus, auch absichtlich herbeigeführte, nicht gerade ungefährlich. Zuletzt kam es immer wieder zu spektakulären Auffahrunfällen: Ende Februar gab es auf dieser Strecke zwischen Heilbronn und Stuttgart sogar zwei Todesopfer. „Wir ermitteln in Sachen Hochzeitskonvoi auf der A 81 wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“, sagt Tatjana Wimmer, die Sprecherin des zuständigen Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Da wartet viel Arbeit. Ersten Angaben zufolge sollen sich die Insassen des Hochzeitskonvois aus ihren Fahrzeugen gelehnt und das Staugeschehen freudig gefilmt haben. Vier Streifen waren nötig, um die Kolonne abzufangen und an der Raststätte Sindelfinger Wald an der A 8 zu kontrollieren. Die Namen sind notiert – doch wer ist wofür verantwortlich? „Für den Vorwurf einer Nötigung braucht es auch konkret einen Zeugen“, sagt Polizeisprecherin Wimmer. Besser noch einen Geschädigten, der durch die Fahrmanöver konkret gefährdet wurde. Die kommen auf einer Autobahn aber meist gar nicht aus dem näheren Umland. Die Ermittlungen werden zeitaufwendig.

Ruf nach Konsequenzen

Den Ruf nach harten Konsequenzen hatte es auch am 2. Februar bei einem türkischen Hochzeitskonvoi auf der A 8 zwischen Esslingen und Gruibingen gegeben. Fahrzeuge mit Göppinger, Neu Ulmer und Groß-Gerauer Kennzeichen hatten gehupt, gebremst, angehalten. Es dauerte eine Weile, ehe die Verkehrspolizei die Kolonne an der Raststätte Gruibingen im Landkreis Göppingen stoppen konnte. „Es wird noch gegen mehrere Personen ermittelt“, sagt der Ulmer Pressesprecher Holger Fink. Allgemein könne allerdings gesagt werden, dass es grundsätzlich mehr Beschuldigte geben könne, wenn sich mehr Zeugen oder Geschädigte melden würden. Dabei geht es nicht nur um Probleme auf der Autobahn. Und es geht nicht nur um Blockaden, sondern auch um Ballerei.

Auch im April 2017 sorgte ein Korso auf der B10 zwischen Esslingen und Cannstatt für Aufregung.

Anfang März hatten drei 21- bis 24-Jährige im Freudentaumel in der Ulmer Innenstadt mit Schreckschusswaffen gefeuert. Und in Stuttgart musste die Polizei 2017 und 2018 mehrfach eingreifen. Ein 22-jähriger ballerte im Pragtunnel in Bad Cannstatt und zeigte wenig Einsicht. Auf der B 10 im Stuttgarter Osten stellten sich Konvoiteilnehmer mitunter quer, ein 20-Jähriger driftete über alle Fahrstreifen. Ein anderer Konvoi zog über die Heilbronner Straße zur Partymeile der Theodor-Heuss-Straße, und ein 19-Jähriger schoss dort in die Luft. Was die Ermittlungen damals ergaben, konnte am Montag nicht mehr nachvollzogen werden. Verstöße gegen das Waffengesetz ließen sich allemal leichter ahnden, als Gefährdungen, denen man keinen Zeugen zuordnen kann.

Sozusagen wie das Hornberger Schießen endete ein vermeintlich klarer Fall im Juli 2018 in Tübingen. Zwar wurde ein herumballernder 25-Jähriger wegen eines Waffendelikts angezeigt – doch die Blockade im Schlossbergtunnel mit 20 Fahrzeugen konnte trotz einer Feststellung der Personalien nicht mehr geklärt werden. „In dem Ermittlungsverfahren konnten die verantwortlichen Fahrer nicht ermittelt werden, weshalb das Verfahren eingestellt wurde“, sagt Tatjana Grgic, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Tübingen.

Wird am Ende auch beim jüngsten Fall auf der A 81 nicht alles so heiß gegessen wie gekocht? Am Montag hatte die Polizei mehrere Zeugenaussagen vorliegen, wonach auf der Autobahn womöglich doch nicht alle Fahrspuren blockiert worden seien. „Angeblich ist die linke Fahrspur die ganze Zeit offen gewesen“, heißt es. Die Verkehrspolizei bittet um Hinweise unter Telefon 07 11 / 68 69 – 0.

Fahren im Konvoi

Die Straftat: Wer den Verkehr gefährdet, indem er Hindernisse bereitet oder ähnliche gefährliche Eingriffe vornimmt, begeht eine Straftat des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Die Strafen können Geldstrafe oder gar Haft sein – in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre. Der Konvoi findet in der Straßenverkehrsordnung unter Paragraf 27 seine Regelung. Voraussetzung ist eine einheitliche Kennzeichnung, ein Führungsfahrzeug, gleiches Tempo bei nicht zu großen Abständen. Weil das bei Hochzeitskonvois selten klappt, drohen Bußgelder. Ein geschlossener Konvoi darf eine rote Ampel passieren, wenn das erste Fahrzeug durchgefahren ist – das ist hochgefährlich.

Das Übermaß: Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Übrigens: Wie sieht es mit dem Hupen aus? Hier sagt Paragraf 16: Nur wer sich oder andere gefährdet sieht, darf hupen. Dass man die Ehe gefährdet sieht? Ist allerdings eher eine billige Ausrede.