Die Verteidigung fordert therapeutische Hilfe für Hussein K. Foto: Patrick Seeger Foto: DPA - Patrick Seeger

Der Pflichtverteidiger von Hussein K. verzichtet in seinem Plädoyer auf ein konkretes Strafmaß. Stattdessen fordert er eine Therapie für seinen Mandanten.

Freiburg (dpa)Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Pflichtverteidiger eine Therapie für den Angeklagten gefordert. Ihm müsse im Gefängnis Hilfe und Betreuung angeboten werden, sagte Verteidiger Sebastian Glathe am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Auf eine konkrete Forderung mit Blick auf ein Strafmaß verzichtete Glathe. Rechtlich möglich sei eine Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht. Für das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld oder eine Sicherungsverwahrung, wie sie von Staatsanwalt und Nebenklage gefordert werden, fehle die rechtliche Grundlage.

Das Urteil ist für den 22. März (9.30 Uhr) geplant. Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam.

Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, er bereue die Tat und entschuldige sich. Er wünsche sich, im Gefängnis eine Drogentherapie machen zu können. Bei der Tat stand Hussein K. nach Ansicht seines Verteidigers unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss.