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29 Mal sticht ein 54-Jähriger in Pforzheim auf seine Ehefrau ein, weil sie ihn verlassen hat. Nun hat das Gericht ein Urteil über ihn gesprochen.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Für den Mord an seiner Ehefrau mit 29 Messerstichen in einer Kindertagesstätte in Pforzheim ist ein 54-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Bluttat im Mai habe Entsetzen ausgelöst, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Leonhard Schmidt, bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. „Der gewaltsame Tod hat die gesamte Familie zutiefst erschüttert.“
Der Mann sei ein Mörder, weil er heimtückisch gehandelt habe. Er habe die 50-Jährige vor ihrem Arbeitsplatz, einer Kindertagesstätte, abgepasst, sie in die Räume verfolgt und dort regelrecht niedergemetzelt, sagte Schmidt. „Man muss es so nennen.“ Obwohl der alkoholkranke Mann immer wieder gewalttätig gewesen sei und sie mit dem Tode bedroht habe, sei sie in der Situation arglos gewesen. Kurz vor der Tat hatte die Frau den 54-Jährigen verlassen und war zu ihrem Sohn gezogen.
Das Opfer habe noch versucht, die Attacken mit dem zehn Zentimeter langen Messer mit bloßen Händen abzuwehren, sei aber chancenlos gewesen. Auch eine zur Hilfe eilende Hauswirtschafterin der Kita, die nach eigener Aussage etwa fünfmal mit einem Besenstiel auf den Kopf des Angreifers schlug, konnte ihn nicht von der Bluttat abbringen.

Frau starb zwei Tage nach der Tat

Am Tag nach der Tat nahmen Polizisten den im Enzkreis lebenden Mann fest. Einen weiteren Tag später starb die 50-Jährige im Krankenhaus, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Sie war wegen des großen Blutverlustes nicht mehr ansprechbar, als die Rettungskräfte kamen.
Nach Überzeugung des Schwurgerichts steht dem Opfer wegen der erlittenen Leiden durch die Körperverletzung vor ihrem Tod ein Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 Euro zu. Der Anspruch gehe je zur Hälfte auf die beiden Kinder über.
Opfer und Täter sind Deutsche aus der ehemaligen Sowjetunion, die 1985 geheiratet hatten und drei Jahre später nach Pforzheim gezogen waren. In der Ehe hatte es nach Zeugenaussagen von Anfang an Gewalt durch den Mann gegeben. Er sei zunehmend dem Alkohol verfallen. Auslöser für die Trennung sei ein Gewaltausbruch bei einer Familienfeier in einem Lokal im April gewesen. Nach dieser öffentlichen Demütigung habe die Frau einen Schlussstrich gezogen. „Das ertrug der Angeklagte nicht“, sagte Schmidt.
Es folgten Drohungen per Telefon und Kurzmitteilungen. „Sie hatte Angst.“ Die Frau habe sich noch am Tattag mittags ein Pfefferspray gekauft. Am Abend zuvor hatte die 50-Jährige wegen der Nachstellungen ihres Mannes sogar die Polizei gerufen. Im Gespräch mit den Beamten habe der Mann aber alles bestritten und ruhig gewirkt.

Betrunken, aber "voll steuerungsfähig"

Wie betrunken der Täter bei der tödlichen Attacke war, ließ sich nicht mehr feststellen. Nach Überzeugung eines Gutachters und des Gerichts war er jedoch voll steuerungsfähig. „Seine Schuldfähigkeit ist in keiner Weise eingeschränkt“, sagte der Richter.
Der vom Verteidiger vorgelesenen Behauptung des Angeklagten, das Messer habe seine Frau in der Hand gehabt und er habe es ihr entwunden, schenkte das Gericht keinen Glauben. Eine Zeugin hatte in der Verhandlung detailliert geschildert, wie er das Messer beim Verfolgen seiner Frau in die Kita bei sich trug.
Allerdings nahmen die Richter dem Mann, der Verhandlung und Urteil ohne erkennbare Gefühlsregung verfolgte, ab, dass er nach der Trennung verzweifelt gewesen war. Er habe praktisch keine Sozialkontakte mehr gehabt. „Da ist ihm in den Sinn gekommen, was das für ein Elend ist“, sagte Schmidt.