Die deutsche Rechtsordnung kenne keine Kleidervorschriften, außer bei Dienstkleidungen. Also ist ein Kopftuch in der Schule eigentlich in Ordnung. Foto: Bernd Thissen/dpa - Bernd Thissen/dpa

Der baden-württembergische Regierungschef glaubt, wegen der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit, ist ein allgemeines Kopftuchverbot schwer durchsetzbar.

Stuttgart (dpa/lsw) Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält ein Kopftuchverbot an Grundschulen für schwer durchsetzbar. Zwar sei es nicht sinnvoll, dass Grundschülerinnen Kopftücher trügen, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Mit Blick auf ein mögliches Verbot sagte er aber: «Ich wüsste nicht, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage wir das überhaupt machen könnten.» Der Regierungschef verwies auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit. Damit werde der individuelle Glaube geschützt.

Zudem gebe es offensichtlich nur wenige Schülerinnen, die bereits im Grundschulalter Kopftuch trügen. Und die deutsche Rechtsordnung kenne keine Kleidervorschriften, außer bei Dienstkleidungen. Kretschmann führte noch ein weiteres Argument gegen ein Verbot an: «Schließlich hielte ich es persönlich für höchst problematisch aus pädagogischen Gründen, wenn wir Grundschulmädchen in einen Konflikt zwischen Eltern und Lehrern bringen.»

Das Parlament in Österreich hatte ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), forderte daraufhin die Prüfung eines solchen Verbotes für Kinder an deutschen Schulen.