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Kein Erfolg für Dieselfahrer: Das Oberlandesgericht lehnt eine Musterfeststellungsklage ab, die das Ziel hatte, Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank rückgängig zu machen.

Stuttgart (dpa) Im Streit um die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank hat das Oberlandesgericht Stuttgart die bundesweit erste Musterklage für unzulässig erklärt und abgewiesen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sei nicht berechtigt, stellvertretend für Verbraucher vor Gericht zu streiten, entschieden die Richter am Mittwoch. Der Verein sei keine «qualifizierte Einrichtung» im Sinne des Gesetzes. Gegen die Entscheidung ist Revision möglich.

Die Schutzgemeinschaft hält die Widerrufsklauseln in den Verträgen für unverständlich und hatte daher versucht, sie für unzulässig erklären zu lassen. Vor allem viele Diesel-Fahrer sehen in diesem Vorgehen eine Möglichkeit, ihren Autokauf rückgängig zu machen und das Fahrzeug per «Widerrufs-Joker» loszuwerden.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit vergangenem November. Das Stuttgarter Verfahren war das erste, das vor Gericht ging.