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Ein Mann, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat, will, dass der behandelnde Arzt die Kosten für das Kind übernimmt. Außerdem will die Mutter Schmerzensgeld.

Offenburg (dpa/lsw)UPDATE: Der Prozess ist am Freitag zunächst aufgehoben worden. Wie das Landgericht Offenburg mitteilte, liegt ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer vor. Der Prozess wird deshalb auf einen späteren Termin verschoben.

Der Kläger, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat, will vor dem Landgericht Offenburg Schadenersatz erstreiten. Der Vater zieht vor der Arzthaftungskammer gegen den ihn damals behandelnden Arzt und dessen Praxis zu Felde. Der Kläger macht geltend, dass er von dem Urologen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei über das Risiko, trotz des Eingriffs wieder zeugungsfähig zu werden. Er will für seine Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld erstreiten wegen ihrer durch die Schwangerschaft entstandenen Belastungen.

Zudem klagt der Mann auf Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen kleinen Sohn bis zu dessen 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr. Auch die Kosten für ein zusätzliches Zimmer sowie ein größeres Auto sollen ihm demnach erstattet werden - insgesamt rund 350 000 Euro.

Die Prozessgegner bestreiten die Vorwürfe. Außerdem sei nicht geklärt, ob das Kind auch wirklich der leibliche Sohn des Klägers ist. Die Anwälte beider Seiten wollen sich zu den Umständen des Falles nicht äußern.