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Ravensburg (dpa/lsw) - Das Kommunalwahlrecht wird in Baden-Württemberg vorerst nicht angetastet. «Man hat sich geeinigt, vor der Kommunalwahl 2019 keine Änderung des Wahlrechts anzugehen», sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf Anfrage der «Schwäbischen Zeitung» (Dienstag). Die kommunalen Spitzenverbände hatten eine Änderung des Zählmodus gefordert. Sie argumentieren, dass durch das Verfahren, das seit der Wahl 2014 angewandt wird, Kleinstparteien überproportional in den Kommunalparlamenten vertreten seien. Das Innenministerium hält die vom Städtetag vorgeschlagene Berechnungsmethode für «verfassungsrechtlich sehr problematisch». Schlimmstenfalls müsste sogar die Kommunalwahl wiederholt werden - «dies ist unbedingt zu vermeiden», erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Dennoch will Grün-Schwarz nach dem Bericht das Verfahren «weiterentwickeln», wie die Partner es im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.