Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, zapft ein Glas ungefiltertes Bier. Seine Werbung für den «bekömmlichen» Trank musste er 2015 stoppen. Foto: Felix Kästle Foto: DPA - DPA

Ein seit Jahren schwelender Bierstreit beschäftigte heute den Bundesgerichtshof. Die Richter haben entschieden: Die Brauer dürfen nicht mit bekömmlichen Bier werben.

Leutkirch (dpa) Brauer dürfen nicht mit «bekömmlichem» Bier werben. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit wurde in letzter Instanz ein Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Bierstreit gezogen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen die Leutkircher Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Die dagegen gerichtete Revision von Brauereichef Gottfried Härle blieb nun auch vor dem BGH erfolglos. Der Begriff «bekömmlich» sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei.