Baden-Württemberg, Eppingen: Ein Kessel, in dem sich bei einem Fastnachtsumzug eine junge Frau mit heißem Wasser an den Beinen verbrüht hatte, steht vor einer Polizeiwache. Gegen einen als Hexe maskierten Beschuldigten, der bei einem Fastnachtsumzug die damals 18-jährige Geschädigte über einen Kessel mit kochend heißem Wasser gehalten haben soll, beginnt vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess. Foto: Stephen Wolf/dpa - Foto: Stephen Wolf/dpa

Die Suche nach einer Hexe, die beim einem Fastnachtsumzug in Eppingen eine 18-Jährige schwer verbrüht hat, gestaltet sich weiter schwierig.

Heilbronn (dpa/lsw)Der Prozess um die schwere Verbrühung einer jungen Frau mit heißem Wasser bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen könnte sich jetzt doch bis ins nächste Jahr ziehen. Die intensive Befragung der 43 geladenen Zeugen aus verschiedenen Fastnachtsgruppen dauert an. Die Beweisaufnahme könne voraussichtlich erst bei einem zusätzlich vereinbarten Prozesstag am 21. Dezember abgeschlossen werden, sagte Richter Oliver Raschke am Amtsgericht Heilbronn. Ob zwischen den Jahren die Schlussvorträge gehalten und ein Urteil gefällt werden könnten, sei noch unklar.

Angeklagt ist ein 33-Jähriger, der am 3. Februar beim abendlichen Fastnachtsumzug in Eppingen bei Heilbronn als Hexe verkleidet eine 18 Jahre alte Zuschauerin schwer verbrüht haben soll. Laut Anklage hat er die junge Frau über einen zu Showzwecken mit brühend heißem Wasser gefüllten Hexenkessel gehalten. Dabei entglitt ihm die 18-Jährige und landete mit den Beinen im Kessel. Sie musste für mehrere Wochen ins Krankenhaus und wird wohl noch lange unter den Folgen leiden.

Das Problem bleibt das beharrliche Schweigen der Hexen: Der Angeklagte zog an jenem Abend in der wegen des Vorfalls aufgelösten freien Fastnachtsgruppe «Bohbrigga Hexenbroda» durch Eppingen. 19 Hexen, alle mit Plastikmaske und schwerlich zu identifizieren. Am Mittwoch sagte unter anderem ein als Dinosaurier verkleideter Zuschauer aus, der die Hexengruppe nach dem Vorfall aufhalten wollte. «Und die sind einfach weitergezogen.»

Der 33-Jährige, den Zuschauer wegen seiner Statur und Kleidung als Täter benannt hatten, ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldbuße bestraft werden. Letztlich geht es aber auch um Schmerzensgeld und Schadenersatz für die verletzte 18-Jährige. Hätte die Stadt Eppingen das Mitführen des heißen Kessels genehmigen müssen - und dürfen? Auch darauf versucht das Amtsgericht eine Antwort zu finden.