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Finanzminister ringen um Umsetzung eines Urteils – ohne baldige Einigung verlieren Kommunen Milliarden

StuttgartGrundsteuer nehmen die Kommunen im Südwesten jährlich ein, bundesweit sind es 14 Milliarden Euro. Ob sie weiter mit diesen Summen rechnen können, das hängt vom Bund und von den Ländern ab. Bis zum Jahresende müssen der Bundestag und der Bundesrat ein neues Gesetz vorlegen, bis Ende 2024 muss die Verwaltung die neuen Vorgaben umsetzen. Andernfalls darf die Steuer nicht mehr erhoben werden. An diesem Freitag verhandeln die Finanzminister erneut über die Reform.

Diskutiert werden unterschiedliche Modelle. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Ländern im November 2018 zwei Modelle vorgeschlagen: Beim wertabhängigen Modell sollen Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudefläche, Baujahr und Miethöhe berücksichtigt werden. Beim wertunabhängigen Modell sollen nur die Grundstücksgröße und die Wohn- oder Nutzfläche berücksichtigt werden.

Mehrere Modelle diskutiert

Für das wertunabhängige Flächenmodell plädiert die CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. „Die reinen Flächen von Gebäude und Grundstück sind für die Steuerpflichtigen und die Verwaltung einfach zu ermitteln“, sagt deren finanzpolitischer Sprecher Tobias Wald. Das wertabhängige Modell, das Scholz vorzieht, kommt auch beim Eigentümerverband Haus- und Grund und beim Steuerzahlerbund nicht gut an. Es sei zu kompliziert und in der vorgesehenen Zeit kaum umsetzbar, argumentieren sie. Noch besser wäre aus ihrer Sicht, wenn die Grundsteuer abgeschafft würde und der Bund die Kommunen mehr an den Gemeinschaftssteuern, etwa der Einkommensteuer, beteiligen würde.

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hält das wertabhängige Modell ebenfalls für zu kompliziert. Angesichts von über 35 Millionen Grundstücken bundesweit sei dieses kaum umzusetzen. Allerdings sollte es einen Unterschied machen, ob ein Grundstück in einem Villenviertel oder an einer Autobahnauffahrt liegt, sagte sie unserer Zeitung. „Wir werden uns daher verschiedene Komponenten, die in ein künftiges Grundsteuermodell einfließen könnten, nochmals genau ansehen und daraufhin prüfen, ob sie eine faire, möglichst einfache, wenig streitanfällige und mit vertretbarem Aufwand umsetzbare Grundsteuer ermöglichen.“

Das ist auch im Sinne der Kommunen. Der Mieterbund befürwortet eine reine Bodenwertsteuer. Bei dichter Bebauung verteilt sich die Steuer auf mehr Nutzfläche. Eigentümer, die ihr Grundstück nur wenig bebauen, werden stärker belastet. Außerdem könne die Bodenwertsteuer leicht umgesetzt werden, weil die Bodenrichtwerte bundesweit und jahresaktuell erhoben werden. Zugleich fordert der Mieterbund, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf.

Erhebliche Unterschiede

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese wird in Westdeutschland nach den Einheitswerten von 1964, in Ostdeutschland nach den Einheitswerten von 1935 berechnet. Die Formel dafür lautet: Einheitswert mal Steuermesszahl mal Hebesatz gleich jährliche Grundsteuer. Die Finanzämter bestimmen den Grundsteuermessbetrag. Dieser ergibt sich aus dem Wert eines Grundstücks (Einheitswert) und dessen Nutzung (Steuermesszahl). Der Einheitswert soll den tatsächlichen Wert zum damaligen Zeitpunkt möglichst genau abbilden. Die Steuermesszahl hängt von der Nutzung ab (land- und forstwirtschaftliche Betriebe sechs Promille, für Grundstücke im Westen zwischen 2,6 und 3,5 Promille im Osten zwischen fünf und zehn Promille). Über den Hebesatz entscheiden die Kommunen. Bei einem Hebesatz von 200 Prozent verdoppelt sich der Steuermessbetrag, bei 800 Prozent verachtfacht er sich. Nach einer neuen Erhebung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg ist die Grundsteuer aufgrund der unterschiedlichen Einheitswerte und Hebesätze in den Kommunen unterschiedlich hoch. So müssen Eigentümer oder Mieter für ein neues Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einer Grundstücksfläche von 300 Quadratmetern in Tübingen etwa 739 Euro bezahlen, in Stuttgart 670 Euro; in Aalen dagegen zahlen sie nur 278 Euro.

Grundsteuer – von Stadt zu Stadt verschieden

Wie viel Grundsteuer die Städte erheben
Stadt Einheitswert*
in Euro
Hebesatz 2018
in %
Grundsteuer 2018
in Euro
Tübingen 47 550 560 738,69
Stuttgart 46 680 520 670,00
Heidelberg 48 623 470 637,60
Mannheim 46 476 487 624,00
Freiburg i. Br. 39 420 600 620,76
Pforzheim 41 670 550 612,31
Esslingen a.N. 49 952 425 596,00
Ulm 48 828 430 588,49
Reutlingen 47 550 400 527,64
Karlsruhe 42 539 470 519,83
Konstanz 45 607 410 512,91
Ludwigsburg 45 607 405 506,69
Heilbronn 40 494 450 484,45
Sindelfingen 47 059 360 468,68
Göppingen 46 016 370 468,20
Offenburg 36 761 420 403,07
Friedrichshafen 42 999 340 394,33
Villingen-Schweningen 33 899 425 374,60
Schwäbisch Gmünd 30 370 430 339,52
Aalen 28 888 370 277,87
* Einheitswert für ein freistehendes Einfamilienhaus (bezugsfertig 2016, Grundstücksfläche 300 m‘ , Wohnfläche 120 m‘ , Doppelgarage)
Quelle: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg