Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen, rechts), und Thomas Strobl, der Landesvorsitzende der CDU Baden-Württemberg, mit einer Ausgabe den grün-schwarzen Koaltionsvertrags. Foto: dpa - dpa

CDU-Innenminister Strobl möchte Gesetze verschärfen. Ein Punkt dürfte nicht mit den Grünen zu machen sein.

Stuttgart (lsw) In der Terrorbekämpfung zeichnet sich ein neues Tauziehen der grün-schwarzen Regierungspartner ab. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Polizeigesetz zu überarbeiten. Er enthält auch die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern, die die Grünen sehr kritisch sehen. Es handelt sich dabei um das heimliche Durchsuchen ganzer Festplatten von Computern, um Terrorplanungen zu vereiteln. Strobl begründete die Maßnahme am Montag in Stuttgart mit der anhaltend hohen Terrorgefahr auch in Baden-Württemberg.

Er kenne die Bedenken des Koalitionspartners. „Trotzdem müssen wir darüber sprechen“, sagte Strobl, der auch Vizeregierungschef ist. Er räumte ein, dass die Gespräche nicht einfach würden. 2017 hatten die Grünen die Online-Durchsuchung abgewehrt - es ist nicht erkennbar, dass sie sich nun darauf einlassen wollen. Grünen-Innenexperte Uli Sckerl sagte den „Stuttgarter Nachrichten“ (Montag): „Es hat nach unserer Überzeugung keine Änderung der Sicherheitslage gegeben, die Verschärfungen notwendig machen.“ Das Motto „Viel hilft viel“ sei sicherheitspolitisch der falsche Ratgeber.

Schon vor einem Jahr erneuert

Die Landesregierung hatte das Polizeigesetz schon vor einem Jahr erneuert, um Polizei und Verfassungsschutz neue Befugnisse im Kampf gegen den Terror an die Hand zu geben. Grün-Schwarz steuerte damals vor dem Hintergrund des Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt von Ende 2016 nach. Damals waren zwölf Menschen getötet worden. Das neue Gesetzespaket trat im Dezember 2017 in Kraft.

Strobl will bei der jetzt anstehenden Novelle unter anderem auch erreichen, dass gefährliche Menschen, etwa aus dem islamistischen Spektrum oder der organisierten Kriminalität, länger als 14 Tage vorbeugend in Polizeigewahrsam genommen werden können. Zudem soll dem Entwurf zufolge der Einsatz von Bodycams (Schulterkameras) von Polizisten nicht nur auf öffentlichen Plätzen möglich sein, sondern auch in Wohnungen, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen.

"Schwellen müssen hoch bleiben"

Sckerl sagte, über den Umgang mit Gefährdern könne man reden. „Klar ist, dass die Schwellen für den präventiven Gewahrsam zu Recht hoch sind und hoch bleiben müssen.“ Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ohne richterliche Anordnung verstoße gegen den grundgesetzlich garantierten Schutz der Wohnung, wenn die Kameras nicht nur zum Eigenschutz eingesetzt werden. „Wir werden dieses Grundrecht verteidigen. Die Hürden sind auch hier zu Recht sehr hoch.“

Nach einem Bericht der Zeitung „Mannheimer Morgen“ und der „Heilbronner Stimme“ (Dienstag) plant Strobl auch, dass die Polizei an den Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz in einem 30 Kilometer breiten Korridor ohne konkreten Verdacht Menschen kontrollieren kann („Schleierfahndung“). Bisher seien der Polizei in Baden-Württemberg solche Kontrollen nur entlang der großen Verkehrsachsen erlaubt.

Techische Voraussetzungen fehlen

Kürzlich war bekanntgeworden, dass Teile der letzten Gesetzesnovelle noch gar nicht angewandt werden können, weil die technischen Voraussetzungen dazu auf sich warten lassen. So fehlt etwa ein Programm, über das die Ermittler zum Beispiel Whatsapp-Nachrichten abfangen könnten. Die Grünen sind gegen das Aufspielen des dafür nötigen Trojaners, solange damit auch die im Südwesten bisher verbotene Online-Durchsuchung möglich ist. Einen solchen Trojaner gibt es bisher nicht.