Foto: DPA - dpa

Das Opfer von Gewalttaten im Ulmer Strafvollzug wird möglicherweise für den Rest seines Lebens unter den Folgen der erlittenen schweren Verletzungen leiden müssen.

Ulm (dpa/lsw)Das Opfer von Gewalttaten im Ulmer Strafvollzug wird möglicherweise für den Rest seines Lebens unter den Folgen der erlittenen schweren Verletzungen leiden müssen. Eine Operation zur Behebung einer schweren Darmverletzung des 61-Jährigen sei nicht erfolgreich gewesen, sagte dessen Rechtsanwältin am Montag bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Ulmer Landgericht. Nach ihrem Kenntnisstand sei es dabei nicht gelungen, die zuvor wegen schwerer inneren Verletzungen erfolgte Verlegung des Darmausgangs des Mannes wieder rückgängig zu machen.

Sollten sich seine Verletzungen als dauerhaft erweisen, müsse das bei der Entscheidung über ein Urteil gegen den wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagten 19 Jahre alten Häftling berücksichtigt werden, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Daher sei zunächst eine Klärung mit den Ärzten des 61-Jährigen erforderlich.

Ursprünglich waren am Montag die Plädoyers und die Urteilsverkündung erwartet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Justizvollzugsanstalt Ulm, den 61 Jahre alten Mithäftling im Herbst 2017 tagelang gequält zu haben. Er soll dem Mann eine Gabel in den After gerammt haben. Dadurch habe er so schwere innere Verletzungen erlitten, dass ihm ein künstlicher Darmausgang gelegt werden musste. Der Angeklagte hatte die Taten zu Beginn des Prozesses im August gestanden.