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Mosbach (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten im Neckar-Odenwald-Kreis hat das Landgericht Mosbach erneut gegen den Arzneimittel-Versandhändler DocMorris entschieden. Das Unternehmen dürfe den Service in Hüffenhardt vorerst nicht weiter anbieten, entschied das Gericht am Mittwoch. DocMorris verkauft in dem Ort nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und argumentiert, es handele sich um Versandhandel. Dagegen hatten drei Apotheken geklagt.
Das Gericht gab ihnen Recht. Der Automat verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung, hieß es. In dem gleichen Fall hatte das Gericht in Mosbach in der vergangenen Woche bereits dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg Recht gegeben.