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Mit einem grenzüberschreitenden Netzwerk haben zwei Goldhändler mit Komplizen Drogengeld in Millionenhöhe gewaschen. «Eines der größten Geldwäschekartelle», nennt es die Anklage.

Stuttgart (dpa/lsw)Über ein kompliziertes Geldwäsche-Karussell und fingierte Geschäfte sollen zwei Männer rund 45 Millionen Euro aus Drogengeschäften über Schorndorf bei Stuttgart nach Dubai verschickt und so gewaschen haben. Im Prozess um eine der größten jemals aufgedeckten Geldwäschen wurden die zwei Goldhändler und ihre beiden Komplizen am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Das Quartett hatte die Zahlungen nach Überzeugung der Kammer als Goldhandel getarnt.

Einer der beiden Drahtzieher, ein 51 Jahre alter gebürtiger Pakistaner, muss wegen Geldwäsche für neuneinhalb Jahre in Haft, zur selben Strafe wurde ein Türke (45) aus Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) verurteilt. Auch ein Kurier und die Frau des Türken, die sich um die Buchhaltung gekümmert hatte, müssen ins Gefängnis. Die Verteidigung hatte dagegen Freisprüche für alle Angeklagten gefordert. Zwei Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen und das Urteil prüfen zu lassen.

Insgesamt hatte die Bande laut Kammer zwischen Januar 2017 und Januar 2018 rund 45 Millionen Euro an illegalen Geldern transferiert. «Es handelt sich um eines der größten Geldwäschekartelle, die bisher aufgeflogen sind», hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gesagt. Das Geld wurde in bar von Schorndorf nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) geschafft, die Ausfuhren waren auch ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet. Das dafür aus Dubai importierte Gold verkaufte der Schorndorfer laut fingierter Buchhaltung nach Rumänien, es kam dort aber nie an. Das Geld für das Gold stammte laut Gericht aus dem Drogenhandel in Holland.

Vor dem Urteil hatte das Gericht nach Angaben der Vorsitzenden Richterin der Kammer, Manuela Haußmann, Hunderte von Dokumenten gesichtet und zahllose Gesprächsprotokolle abgehört. «Und wo auch immer wir hingegriffen haben, taten sich Abgründe auf», sagte sie bei der Urteilsbegründung.

Den Angeklagten warf die Kammer vor, die Buchhaltungslegende eines legalen Goldhandels gestrickt zu haben, um Geld aus dem Rauschgiftmilieu zu waschen. Allerdings habe das Quartett auch Fehler begangen: Die angebliche Partnerfirma in Rumänien handelte eigentlich mit Sperrholz und Gebrauchtwagen - und war bereits ein Jahr vor der mutmaßlichen Zusammenarbeit insolvent; die Buchführung wies grobe Schnitzer auf - und mindestens eine kontrollierte Goldladung fiel beim Zoll als eine Tasche voll überzogener Silberbarren auf.