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Stuttgart (dpa/lsw) - Die grün-schwarze Koalition verhandelt über ein Sicherheitspaket, um präventiv gegen islamistische Gefährder vorgehen zu können. Es soll helfen, die Vorbereitung von Anschlägen früh zu erkennen und zu verhindern. Innenminister Thomas Strobl (CDU) kann dabei absehbar nicht alle Wünsche durchsetzen, weil die Grünen Bedenken haben. Die geplanten und die strittigen Maßnahmen im Detail:

Explosivmittel: Das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei soll künftig Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen können, um den Weg zu Terroristen frei zu sprengen, die sich verschanzen. Hintergrund sind die Erfahrungen mit den Terroristen, die sich 2015 im Pariser Club Bataclan verbarrikadiert hatten.

Intelligente Videoüberwachung: Sie soll an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt werden können. Dabei geht es um Systeme, die Alarm schlagen, wenn zum Beispiel ein Gepäckstück länger nicht bewegt wird. Damit müssten Polizisten nicht ständig das Geschehen am Bildschirm verfolgen. Hiermit betritt Baden-Württemberg Neuland: Eine Software für diese Form der Videoüberwachung muss erst noch entwickelt werden. Denkbar ist dann ein Pilotversuch, zum Beispiel in Mannheim.

Präventive Telekommunikationsüberwachung: Hier geht es um das Abhören von Telefongesprächen und das Abfangen von SMS - insbesondere auch dann, wenn sie über internetbasierte Anwendungen und verschlüsselt geschickt werden (Quellen-TKÜ). Für den letzteren Fall müssen die Beamten zuvor einen Trojaner auf das Gerät spielen, von dem die Kommunikation ausgeht. Betroffen ist grundsätzlich die laufende Kommunikation.

Online-Durchsuchung: Dieses Instrument wird es im Südwesten erst einmal nicht geben, da die Grünen dagegen sind. Es handelt sich um das heimliche Durchsuchen ganzer Festplatten eines Computers - zuvor ist dazu ebenfalls die Installation spezieller Software nötig. Die Grünen sehen den Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung tangiert. Denn viele Menschen speichern auch private Daten wie Fotos oder Tagebücher auf ihren Rechnern.

Vorratsdatenspeicherung: Die CDU wollte die Vorratsdatenspeicherung nutzen, für die es im Bund bereits eine Gesetzesgrundlage gibt. Dabei geht es um die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation, um zu sehen, wer wann und wie lange mit wem kommuniziert hat. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist aber eine Klage zum Bundesgesetz anhängig, an der auch die Grünen-Bundestagsfraktion mitwirkte. Die Grünen wollen erst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten, so dass dieses Instrument zunächst nicht im Südwesten genutzt werden soll.

Fußfesseln: Islamistische Gefährder sollen präventiv mit einer elektronischen Fußfessel kontrolliert werden.

Alkoholkonsumverbote: Das hat nichts mit dem Thema islamistische Gefährder zu tun. Aber im Zuge der geplanten Gesetzesänderung hebt die Koalition wohl auch das seit 2010 geltende nächtliche Alkoholverkaufsverbot für Supermärkte und Tankstellen auf. Dafür sollen die Kommunen künftig Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen aussprechen dürfen, um nächtliche Saufgelage zu verhindern.