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Er verhilft einer Familie zu Kindergeld, kümmert sich um ein durch Infraschall belästigtes Ehepaar und klärt Jobfragen bei der Polizei: Der Bürgerbeauftragte hatte im ersten Jahr alle Hände voll zu tun.

Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württembergs erster Bürgerbeauftragter Volker Schindler rechnet in seinem zweiten Amtsjahr mit einer deutlichen Zunahme an Eingaben und Beschwerden - vor allem mit Bezug auf die Polizei. In den vergangenen Wochen habe seine Behörde mit bislang vier Mitarbeitern spürbar mehr Eingaben von Angehörigen der Polizei bekommen, sagte Volker Schindler am Mittwoch bei der Vorstellung seines ersten Jahresberichts in Stuttgart. Woran das liegen könnte? Die neue Behörde hätte gerade dort erst einmal bekannt werden müssen. Gehe die Entwicklung so weiter, müsse man sicher irgendwann auch an mehr Personal denken, so Schindler.

Im ersten Jahr sei es noch bei 60 Prozent der insgesamt 324 Eingaben um Ordnungsrecht, Soziales und Baurecht gegangen. Für das laufende Jahr sei damit zu rechnen, so Schindler, dass sich die Eingaben zur Polizei mit diesen die Waage halten werden. Eine deutliche Zunahme an Beschwerden über Polizeieinsätze oder Eingaben von Angehörigen der Polizei sei spürbar. Diese Fälle reichen von der Sorge eines Bürgers auf faire Aufnahme eines Unfalls, an dem ein Polizist beteiligt war, bis hin zum Unverständnis einer Polizistin auf Nichtverlängerung ihres Arbeitsvertrages.

In gut jedem dritten Fall (35 Prozent) konnte Schindlers Team „in der Sache helfen“, wie es im Bericht heißt. So wurde einer in Frankreich lebenden Familie geholfen, deren Kindergeldzahlung unberechtigt eingestellt worden sei. Einer Frau half man, ihrem Widerspruch gegen eine Baugenehmigung ihres Nachbarn Gehör zu verschaffen. Jedoch könne er stets nur moderieren, betonte Schindler. „Wir hören beide Seiten und klären, ob noch ein Ermessen besteht - zugunsten des Bürgers.“ Bescheide aufheben könne er nicht.
Oftmals gehe es aber auch allein darum, dass der Bürger solche Bescheide verstehe. Worte wie „Verfristung“ etwa seien vielen Bürgern nicht geläufig - „Frist abgelaufen“ hingegen schon eher. Unter „Abhilfe durch Information“ führt der Jahresbericht ein Viertel (25,3 Prozent) der Fälle auf. Nichts machen konnte der Bürgerbeauftragte bei 115 der 324 Eingaben. Dabei ging es etwa um laufende Gerichtsverfahren oder Petitionen, wo der Beauftragte nicht eingreifen darf. Auch bei anonymen Eingaben ist er machtlos.