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Mit damals zwölf Jahren soll ein Sohn von seiner eigenen Mutter mehr als zehnmal zum Sex gezwungen worden sein. Der Fall beschäftigt das Amtsgericht Aaalen.

Aalen (dpa/lsw)Mehr als zehnmal soll eine Mutter ihren leicht geistig behinderten Sohn im Kindesalter sexuell missbraucht haben. Das gab der Junge bei einer aufgezeichneten Videovernehmung zu Protokoll. Sie wurde am Donnerstag im Prozess gegen die 42 Jahre alte Frau vor dem Amtsgericht Aalen vorgeführt (Az. 1Ls 16 Js 1105/16). Zuletzt sei er von der Mutter im Alter von zwölf Jahren zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden, berichtete das mutmaßliche Opfer bei der Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter im März 2016 im Polizeipräsidium Ellwangen. Die Glaubwürdigkeit und Verwendbarkeit der Aussage beurteilten Gutachter jedoch unterschiedlich.

Der heute 18-jährige Sohn soll gefesselt worden sein

Beim Sex will der heute 18-Jährige von der Mutter gefesselt worden sein. Sie habe sich auf ihn gesetzt. Eine Reihe weiterer mutmaßlich angewandter Sexualpraktiken kommen zur Sprache. Der Sohn, der laut Gutachtern eine leichte bis deutliche Intelligenzminderung und Persönlichkeitsstörung hat, war nicht anwesend.

Der Rechtsanwalt der Mutter, Peter Hubel, bezeichnete das Vernehmungsvideo unter Hinweis auf dessen schlechte technische Qualität als «völligen Müll». Die Aussage des mutmaßlichen Opfers sei kaum verständlich. Staatsanwalt Ulrich Karst hingegen hält entscheidende Aussagen für ausreichend verständlich, wie er erklärte. Der Gutachter Josef Rohmann bemängelte, dass wichtige Einzelheiten zum angeblichen Sex mit der Mutter in den Zeugen hineingefragt und nicht von allein von ihm geschildert worden seien: «Diese Art und Weise der Befragung ist fragwürdig.»

Umstritten sind in diesem Verfahren auch Angaben des mutmaßlichen Opfers, wonach es befürchtet haben will, der Vater seines 2013 geborenen Bruders zu sein. Ein Vertreter des Jugendamtes, das den Jungen seinerzeit wegen Kindeswohlgefährdung in eine Pflegefamilie gegeben hatte, widersprach: Man habe zwar keinen DNA-Test zur Vaterschaft veranlasst. Diese könne aber aufgrund eines Abgleichs der Besuchstermine des Jungen bei seiner Mutter mit deren damaliger potenzieller Empfängniszeit ausgeschlossen werden.

Die Angeklagte bestreitet in dem am 27. September eröffneten Verfahren alle Vorwürfe vehement. Sie wirft dem Pflegevater des Jungen, in dessen Obhut ihn das Jugendamt gegeben hatte, einen unbestimmten Racheakt vor. Sie sei lesbisch, machte die Frau zudem geltend, und habe mithin gar kein Interesse an Sex mit männlichen Personen. Auch der Mutter bescheinigte ein Gutachter eine Intelligenzminderung.

Glaubwürdigkeit des Jungen unterschiedlich beurteilt

Bei der Beurteilung des angeblich missbrauchten Jungen stimmten Sachverständige zwar darin überein, dass eine Verhaltensstörung vorliege. Aber die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen beurteilen unterschiedlich. Anders als Rohmann erklärt die Gutachterin Judith Arnscheid, die bei der Videovernehmung anwesend war, die Anschuldigungen wirkten durchaus wahrheitsgetreu.

Der Verteidiger betonte die psychische Belastung, die dieser Prozess für die Angeklagte mit sich bringt. «Jeder einzelne Prozesstag ist für sie die Hölle», sagte Huber. «Ich bin mit den Nerven am Ende», sagte die Frau. Vor Gericht ist sie mit einer türkisfarbenen Kette mit einem Kreuz erschienen. Mitgebracht hat sie ihre Bibel. Sie sei eine gute Katholikin, hatte sie vorher zu Protokoll gegeben.

Bereits zum Auftakt des Prozesses hatte der behandelnde Psychiater des Jungen geschildert, dass die mutmaßliche Vaterschaft den jungen Mann stark beschäftige. Dass er bei der Polizei eine Aussage gegen seine Mutter machte, habe er mit der Angst begründet, die Frau könne sich auch am jüngeren Bruder - möglicherweise ja sogar an seinem Sohn - vergreifen.

Der 18-Jährige wird seit 2015 psychiatrisch behandelt. Zu seinen auffälligen Verhaltensstörungen gehörte laut Sachverständigen, dass er sexuelle Handlungen an Tieren vornahm, andere Jungen zu küssen versuchte und immer wieder Diebstähle beging. Das Urteil, das zunächst für Donnerstag in Aussicht gestellt worden war, soll nun am 18. Oktober unmittelbar nach den Plädoyers verkündet werden.