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Ein Mann vergewaltigt eine Frau und sucht sich wenige Minuten danach das nächste Opfer. Wie sich herausstellt, hat er bereits zwei Tage zuvor eine Spaziergängerin vergewaltigt.

Memmingen/Babenhausen/Egg an der Günz (dpa)Sie dachte, es sei der letzte Tag in ihrem Leben. Dann steigt ihr Vergewaltiger aus dem Auto. Ohne sich anzuziehen, verriegelt sie alle Türen und tritt auf das Gaspedal. Der Mann springt auf die Motorhaube, hält sich mehrere Meter am Dach fest, bis er herunterfällt. Es dauert etwa eine Stunde - dann begegnet er seinem nächsten Opfer.

Es sei eine «außergewöhnliche Tatserie» gewesen, die sich im Dezember 2018 im Unterallgäu ereignete, sagte der Richter am Dienstag nach dem Urteils-Spruch. Der Mann aus Eritrea war wegen vier sexueller Übergriffe angeklagt und wurde wegen drei der Taten verurteilt. Er bestritt alle Taten bis zuletzt.

Der erste Fall ereignete sich am 3. Dezember 2018: Eine Frau geht in Egg an der Günz (Landkreis Unterallgäu) Gassi, als der 26-Jährige sie auf ihren Hund anspricht, wie es weiter in der Urteilsbegründung heißt. Wenige Minuten später wirft er sie zu Boden, beißt in ihre Brüste und vergewaltigt sie. 1 Stunde und 15 Minuten dauert die Todesangst der Geschädigten.

Zwei Tage später trifft er auf die Spaziergängerin, die er im Auto vergewaltigen wird. Sie geht mit ihrem Hund in Babenhausen (Landkreis Unterallgäu) Gassi und ist auf dem Rückweg zum Parkplatz. Als sie die Beifahrertür für ihren Hund öffnet, schubst sie der Mann nach Überzeugung des Gerichts ins Auto, wirft ihren Hund auf die Rückbank, würgt die Frau, beißt sie und vergeht sich an ihr. Die Frau leidet laut Richter noch immer - sie schildert den Vorfall unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Videoübertragung.

Etwa eine Stunde nach dieser Tat lauert er einer weiteren Frau auf, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Diese schneidet in der Nähe des Weihers Tannenzweige für den Adventskranz ab, als der Mann von hinten auf sie zu rennt und sie in eine Holzumkleidekabine zerrt. Er wirft sie zu Boden, würgt und beißt sie. Die Frau wehrt sich mit der Schere, die sie dabei hat. Ein Spaziergänger bekommt das Gerangel mit. Der Täter flüchtet.

Die Polizei kann am selben Abend einen Mann aus Eritrea festnehmen. Es sind Blutspuren auf dem Hemd und «auffällige Verletzungen» im Gesicht, die ihn verdächtig machen. Und: Im Auto des einen Opfers liegt noch sein Rucksack. Vermutlich der Grund, warum er sich auf die Motorhaube warf.

Vor Gericht gibt er an, der Rucksack sei durchs offene Fenster ins Auto gefallen, nachdem die Frau ihn angefahren hatte. Sie habe ihm Geld anboten, um nichts zu sagen. Er habe Angst in Gegenwart von Frauen, könne nicht auf sie zu gehen. «Sie brauchen nicht glauben, dass wir alles glauben, was Sie erzählen», erwidert der Richter.

Der Eritreer ist in armen Verhältnissen aufgewachsen, war laut eigenen Angaben Wasserverkäufer und besuchte nie eine Schule. In Deutschland erhoffte er sich ein besseres Leben, erzählt er. Der Gutachter spricht von einem überdurchschnittlich hohen Risiko, dass er wieder straffällig werden könnte. Er habe kein stabiles Arbeitsverhältnis, keine stabilen Lebens- und Wohnverhältnisse, keine Partnerschaft – und zeige keine Einsicht.

Nach Aussage des Richters haben weder gutes Zureden, noch körperliche Reaktionen von Angst und Panik, noch massive Gegenwehr dem Angeklagten den Anstand gegeben, von den Frauen abzulassen. Er habe eine «erhebliche Empathielosigkeit» gezeigt. Das Gericht verurteilte ihn wegen der Vergewaltigung und vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie der sexuellen Nötigung und tätlichen Körperverletzung in einem Fall zu 14 Jahren Haft. Zudem muss er 15 000 Euro Schmerzensgeld an die Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.