„Sturm“: Bei diesem Stichwort dachte man früher an die Monate November oder Februar, wenn heftige Winde über das Land rasten, Wellenberge an die Küsten branden ließen und zu Tausenden Bäume abknickten. Doch das Wetter hat sich verändert – längst kommt es auch im Sommer nach heißen Sonnentagen regelmäßig zu Starkregen und heftigen Gewittern. Unbändige Wassermassen stürzen vom Himmel, und nicht selten fällt binnen Stunden so viel Regen wie sonst im gesamten Monat nicht. Kleine Flüsse schwellen blitzschnell an, spülen Schneisen der Verwüstung durch Orte und überfluten ganze Landstriche. Und diese Gefahren nehmen zu.
Mittlerweile gehören Fernsehbilder von unter Wasser gesetzten Straßen und Häusern und fortgespülten Autos fest in die sommerlichen Fernsehnachrichten. In Herbst und Winter setzen Rekordstürme wie jüngst Xavier im Oktober, Herwart im November 2017 und Friederike im Januar 2018 der Schadensbilanz die Krone auf. Jeder für sich hat Werte in der Größenordnung von Milliarden Euro vernichtet. Und obwohl das Extremwetterrisiko für jedermann spürbar gestiegen ist: Versichert waren die zerstörten Werte oftmals nicht.
Mangelndes Bewusstsein für Gefahren
Die bundesdeutschen und europäischen Versicherer haben naturgemäß eine große Expertise im Bereich Sturmschäden. Sie führen Statistiken, welche Werte – von entwurzelten Bäumen über abgetragene Dächer bis zu überfluteten Häusern – von Extremwetter zerstört oder stark in Mitleidenschaft gezogen und in welcher Höhe sie ersetzt wurden. Doch offenbar ist vielen Deutschen nicht bewusst, dass auch außerhalb sogenannter Risikozonen Gefahren durch Extremwetter drohen: 94,7 Prozent der Schäden entstehen in Regionen, die eben nicht als Risikobereiche gelten – entsprechend lückenhaft ist der Versicherungsschutz.
Eine genaue Bestandsaufnahme verdankt sich einer repräsentativen Erhebung, die Swiss Life Select im Frühjahr 2017 durchgeführt hat. Das Unternehmen – Swiss Life Select ist die Vertriebsorganisation der Swiss-Life-Versicherungsgruppe – ließ 2062 Immobilienbesitzer aller Altersstufen und in verschiedenen Regionen zum Thema Extremwetter und Versicherungsschutz befragen. Das Ergebnis zeugt von einer erstaunlichen Ahnungslosigkeit: Viele Immobilienbesitzer sind sich der drohenden Gefahren nicht bewusst und daher gegenüber den Folgen von Extremwetterereignissen ungeschützt. 54 Prozent der Befragten halten Schäden durch Starkregen an ihrem Haus- und Grundbesitz für nicht oder eher nicht wahrscheinlich. In Hochwasser sehen 76 Prozent keine Bedrohung, über einen Rückstau von Regenwasser aus der überlasteten Kanalisation bis in den eigenen Keller haben sich 67 Prozent der Immobilienbesitzer keine Gedanken gemacht. Folglich haben sie sich auch nicht gegen entsprechende Schäden versichert.
Unzureichender Versicherungsschutz
Offenbar – so ein Rückschluss aus der Erhebung von Swiss Life Select – beziehen viele der Befragten die aktuellen Wetterereignisse nicht auf sich und ihren Besitz. Und sitzen offenbar einem großen Irrtum hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes auf: Viele Immobilienbesitzer gehen nach Auffassung der Experten von Swiss Life Select davon aus, dass bestehende Gebäude- oder Hausratversicherungen auch für Hochwasser- und Starkregenschäden aufkommen. Das jedoch ist nicht der Fall.
Entsprechend niedrig ist nach Erkenntnis von Swiss Life Select die Zahl jener Immobilienbesitzer, die einen entsprechenden Schutz organisiert haben: Lediglich 22 Prozent verfügen über eine Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden, und nur bei 29 Prozent umfasst die Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden
Nur Vorbeugen hilft
Vollständig verhindern lassen sich Schäden durch Extremwetter nicht. Die Experten von Swiss Life Select raten dazu, sich technisch gegen Schäden zu schützen und bei Bau- und Sanierungsprojekten die klimatischen Gefährdungen angemessen zu berücksichtigen. Um nicht auf den Kosten der eventuell auftretenden Schäden sitzen zu bleiben, sollten die vorhandenen Gebäude- oder Hausratversicherungen um die Deckung von Extremwetterschäden erweitert werden. Denn kein Immobilienbesitzer muss den Naturgewalten schutzlos gegenüberstehen.