Die rechtliche Seite ist im §823 BGB verankert
So klein dieser Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch auch ist – so nötig macht eben dieser Passus eine Haftpflichtversicherung. Im Original-Gesetzestext steht nämlich Folgendes unter der Überschrift „Schadensersatzpflicht“ geschrieben:
(1) „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“
Für Schäden aufkommen, muss jeder „deliktfähige“ Mensch und das heißt wiederum, dass bereits Jugendliche ab 14 Jahren teilweise für die von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden können. Dass Verbraucherschützer mittlerweile vehement eine Haftpflicht-Pflicht fordern, kommt daher weder von ungefähr, noch ist es abwegig, denn: Jeder Autobesitzer kennt die Pflichtversicherung von der Kfz-Versicherung ohnehin. Hier ist zumindest die Haftplicht-Komponente vorgeschrieben, der Kasko-Teil hingegen ist nur die Kür, um – im Fall eines Unfalls – Kosten am eigenen Fahrzeug erstattet zu bekommen. Auch eine weitere Haftplicht-Pflicht gibt es seit einiger Zeit – und zwar die für Hundehalter.
Fazit: Die private Haftpflichtversicherung ist wohl die bekannteste Option unter den Haftpflichtversicherungen. Warum sich weitere Formen der Haftpflichtversicherung überhaupt am Markt etablieren, liegt an der Vertragsgestaltung, die – wie bei jeder Versicherung – einige Fälle abdeckt – andere eben nicht. Wer beim direkten Vertragsvergleich über Verivox herausfindet, dass er noch nicht optimal abgesichert ist, findet vielleicht im Folgenden eine zusätzliche passende Option. Eine Darstellung, was die private Haftpflichtversicherung in ihren Leistungsbausteinen umfassen sollte, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online in einer Grafik aufbereitet.
Haftpflichtvarianten rund um Haus, Grundbesitz und Hausbau
Die Überschrift lässt bereits vermuten, dass es in diesem Zusammenhang nicht nur eine Versicherungsvariante gibt und ebenso ist es auch. Drei Haftpflichtvarianten sind in diesem Zusammenhang denkbar:
(1) Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist auf eben diese Zielgruppe zugeschnitten: die Bauherren. Wichtig wird diese Versicherung deswegen, weil selbst beim Einsatz einer Baufirma oder eines Bauleiters bei einem Unfall auf der Baustelle stets der Bauherr mit Haftpflicht- oder Schadensersatzansprüchen angesprochen wird. Richtig ist, dass einige Private Haftpflichtversicherungen bereits Leistungsbausteine aus diesem Bereich integriert haben. Wer allerdings Bauherr einer größeren Immobilie ist, sollte zumindest für die Zeit der Bauphase eben diese Absicherung eingehen.
(2) Für die nächste Eventualität beim Grundbesitz gibt es gleich zwei Namen: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wird von einigen Versicherern auch Vermieterhaftpflichtversicherung genannt. Die Leistungen sind jedoch ähnlich. Abgedeckt sind dabei Schäden, die Sachen oder Personen auf dem Grundstück des jeweiligen Besitzers ereilen können. Haftbar ist ein Vermieter beispielsweise dann, wenn ein Besucher einen Unfall auf seinem Grund hat – weil die von ihm zu wartende Beleuchtung defekt war (und der Eigentümer damit gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat).
(3) Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Investition für diejenigen, die eine Ölheizung mit Tank betreiben. Gesetzt den Fall, das Öl läuft aus und verursacht größere Umweltschäden, sind die erforderlichen (und meist recht kostspieligen) Reinigungs- und Reparaturarbeiten mit dieser Haftpflichtversicherung abgedeckt. Manchmal wird diese Versicherung auch als Öltankhaftpflichtversicherung angeboten. Wichtig bei der Wahl der Versicherung ist, herauszufinden, ob die Versicherung nur für Schäden am Tank oder auch für die daraus resultierenden Folgeschäden aufkommt.
Tierversicherungen bewahren vor untragbaren Folgekosten
Wer beim Studieren der Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung erkennt, dass die Haustiere vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, der hat als Hunde- oder Pferdehalter durchaus eine Alternative – und zwar eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung mittlerweile Pflicht für Hundehalter (ebenso wie die Kfz-Haftplicht-Versicherung für Autobesitzer obligatorisch ist). Abgesichert ist der Hundehalter für den Fall, dass der Vierbeiner einer Person, einem Gegenstand oder einem Vermögenswert einen Schaden zugefügt hat – ohne dafür persönlich belangt werden zu können.
Das Pendant für all diejenigen, die nicht mit Hund an der Leine, sondern mit Pferd am Führstrick durch die Welt marschieren, ist die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern ein Angebot.
Das Special für Gewerbetreibende
Die sogenannte Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist eindeutig auf Gewerbe zugeschnitten. Inhaltlich betrachtet gibt es dabei durchaus Unterschiede. Die Betriebshaftpflichtversicherung eignet sich bei einem Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern. Die Berufshaftpflichtversicherung ist hingegen eine Absicherung für den Unternehmer selbst. Besonders Führungskräfte profitieren häufig von dieser Versicherungsvariante.