Aufmerksamkeit herstellen: Neben Inseraten im Netz oder in Zeitungen kann auch ein Zettel im Seitenfenster mögliche Käufer anlocken. Foto: picture alliance/dpa/Christin Kl - picture alliance/dpa/Christin Klose

Das eigene Auto zu verkaufen, ist oft eine emotionale Sache. Doch wenn die Zeit gekommen ist und Halter und Fahrzeug sich trennen, ist ein kühler Kopf gefragt. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

München/StuttgartJedes Jahr wechseln in Deutschland rund sieben Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer, während nur etwa 3,5 Millionen Neuwagen abgesetzt werden. Dennoch ist der Verkauf des eigenen Autos für viele Halter alles andere als alltäglich. Wer sein Auto verkauft, sollte einige Regeln beachten. Die Autoklubs ADAC und ACE sowie der TÜV Süd geben Tipps, damit es beim Besitzerwechsel keine bösen Überraschungen gibt.

Den Wagen aufpolieren

Der potenzielle Käufer sollte nicht den Eindruck bekommen, das Auto sei vernachlässigt worden. Eine Fahrzeugwäsche ist also angeraten. Und der Innenraum wird gründlich gereinigt. Zum guten Eindruck trägt bei, wenn Reifendruck, Öl- und Kühlwasserstand stimmen, der Wischwassertank gefüllt ist sowie die Beleuchtung einwandfrei funktioniert.

Den Wert des Autos ermitteln

Eine erste Orientierung darüber, was der Wagen noch wert ist, bietet eine Internet-Recherche. Dort kann man nach in Alter, Ausstattung, Laufleistung und Motorisierung vergleichbaren Fahrzeugen suchen. Marktbeobachter wie die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) oder Schwacke (für 7,90 Euro) bieten Fahrzeugbewertungen online an, die teils Sonderausstattungen berücksichtigen.

Das Fahrzeug inserieren

Verkauft man von privat an privat, wird man wohl mehr Geld bekommen. Doch bis ein Käufer gefunden ist, braucht man oft Geduld. Umso wichtiger ist ein sorgfältig erstelltes Inserat. Dazu zählen gute Fotos. Schäden wie Beulen oder Kratzer sollten dokumentiert werden. Pflicht ist die Angabe über die letzte HU. Man sollte Interessenten generell viele Details liefern, etwa zur Sonderausstattung.

Inserate werden heute meist online über bekannte Verkaufsportale geschaltet. Eine Anzeige in der örtlichen Zeitung ist eine weitere Möglichkeit.

Das Auto richtig präsentieren

Einem Interessenten sollte man sämtliche Unterlagen vorlegen – von den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) über das Wartungsheft bis zu Nachweisen über vergangene Haupt- und Abgasuntersuchungen (AU). Vergangene Schäden sollte der Verkäufer nicht verschweigen. Verschweigt man erhebliche Mängel, die einem nachweislich bekannt waren, kann das als arglistige Täuschung gewertet werden. Dann kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten.

Die Probefahrt

Zunächst gilt es, sich den Führerschein des Interessenten zeigen zu lassen. Um späteren Ärger zu vermeiden, dokumentiert man Kratzer und andere äußere Schäden. Auf Nummer sicher geht man mit einer Vereinbarung, die Interessenten verpflichtet, im Fall der Fälle für eine Selbstbeteiligung oder eine Rückstufung bei der Kfz-Versicherung aufzukommen. Entsprechende Musterdokumente bieten etwa der ADAC oder ACE.

Zur Probefahrt sollte man immer mit einsteigen. Ideal ist es, wenn noch eine weitere Begleitperson mitfährt. Wichtige Dokumente wie der Fahrzeugbrief sollten zu Hause bleiben. Ist das Fahrzeug abgemeldet, müssen zur Probefahrt Kurzzeitkennzeichen ans Auto.

Vertragsabschluss und Übergabe

Sind sich die Parteien einig, ist ein Kaufvertrag Pflicht. Mustervordrucke im Netz bietet zum Beispiel der TÜV Süd. Mit dem Vertrag wird die Fahrzeugübergabe sauber dokumentiert. Besonders wichtig: die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das ist bei Privatverkäufen möglich. Ansonsten unterliegt der Verkäufer wie ein Händler der zweijährigen Gewährleistungspflicht. Schlüssel und Fahrzeugpapiere erst übergeben, wenn man den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hat.