Foto: dpa-tmn - dpa-tmn

Ohne das Wissen und die Quellen anderer kommt keine Hausarbeit aus. Zitate sind beim wissenschaftlichen Schreiben unerlässlich. Aber wie kennzeichnen Studenten sie richtig, um Plagiatsvorwürfe zu vermeiden?

Berlin Karl-Theodor zu Guttenberg, Annette Schavan, Silvana Koch-Mehrin: bekannte Plagiatsfälle der vergangenen Jahre. Alle drei Politiker verloren ihren Doktortitel und traten von ihrem Amt zurück. Es waren Beispiele, die aufzeigten: Das richtige Zitieren ist eine Grundvoraussetzung des wissenschaftlichen Arbeitens. Deshalb lernen Studenten schon in Einführungskursen. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten. Wichtige Fragen zum Thema:

Wie zitiere ich richtig?

Mit eindeutiger Kennzeichnung. „Wichtig ist, dass man klar ausweist, wo eine Übernahme beginnt, wo sie endet und wo sie herkommt. Als wortgenaues Zitat nutzt man Anführungszeichen mit anschließendem Verweis“, sagt Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin.

Für Gerhard Dannemann, Jura-Professor an der Berliner Humboldt-Universität, besteht richtiges Zitieren aus mehreren Schritten. „Zunächst einmal sollten alle Quellen, die verwertet wurden, auch zitiert werden. Und zwar in dem Kontext, in dem sie verwertet wurden“, sagt er. Alle wörtlichen Übernahmen sollten markiert werden. Dazu zählten auch alle Bilder, Tabellen oder Datensätze. Dannemann findet auch wichtig, dass Studenten alle zitierten Quellen selbst prüfen. „Wenn eine Quelle nicht nachgeprüft werden kann, dann sollte sie klar durch einen Hinweis wie „zitiert nach“ gekennzeichnet werden“, erklärt der Experte.

Auch Paraphrasen müssen gekennzeichnet werden. Wer einen Gedanken als Paraphrase aufschreiben will, sollte den Absatz in der Quelle lesen und ihn dann mit eigenen Worten wiedergeben, rät Martin Heidingsfelder von Vroniplag, einer Organisation, die Hochschulschriften auf Nachahmungen prüft. „Anschließend schlägt man das Buch auf und kontrolliert, ob man den Inhalt richtig erfasst und keine fremden Formulierungen übernommen hat.“ Dies gilt auch für den Umgang mit fremdsprachigen Quellen. „Diese dürfen nicht nur übersetzt werden.“

Welche Zitierweisen sind zu unterscheiden?

Bei der sogenannten Zitierkonvention stehen sich das Harvard-System und das Fußnotensystem gegenüber. Beim Harvard-System – auch unter dem Namen Amerikanisches System bekannt – wird die Quelle direkt nach einem Zitat in Klammern angegeben. Beim Fußnotensystem richten Anwender eine Fußnote in ihrem Schreibprogramm ein und versehen die Textstelle mit den jeweiligen Informationen. Wer Internetquellen zitiert, muss ergänzend zur URL zwingend auch das letzte Abrufdatum der jeweiligen Webseite angeben.

Wie groß darf der Anteil von Zitaten in einer Arbeit sein?

Das hängt von der jeweiligen Fachrichtung des Themas und der Forschungsfrage ab. „Als Faustregel würde ich sagen: Mehr als fünf Prozent Zitate sind selten sinnvoll“, sagt Dannemann. „Wenn man 20 Prozent erreicht, wird die Gefahr groß, dass sich die Arbeit wie ein einziger großer Flickenteppich von Schnipseln liest und nicht wie ein eigenständiger Beitrag zur Vermehrung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes.“Zu viele Zitate können sich sogar auf die Bewertung der Arbeit auswirken. „Wenn sich ein Verfasser nur von einem wörtlichen Zitat zum nächsten wörtlichen Zitat schleppt, hat er sprachlich eine schlechte Note verdient“, findet Heidingsfelder.

Wie behalte ich den Überblick über alle Zitate und Quellen?

Um vor allem bei Quellen aus dem Internet den Überblick zu bewahren, sollten Verfasser konsequent jede kopierte und eingefügte Passage mit einer Quellenangabe versehen. Zusätzlich gibt es Literaturverwaltungsprogramme, die das Verzeichnis aktualisieren. Ein Beispiel ist Citavi, das kostenlos im Netz verfügbar ist.

Was droht Studierenden, wenn sie unsauber arbeiten?

Bestätigt sich ein Plagiatsvorwurf, droht nicht gleich die Exmatrikulation. Grundsätzlich hängt das etwa von der jeweiligen Prüfungsordnung ab, wie im Falle eines Plagiats verfahren wird. „Je nach Schwere ist zwischen einer 5,0 für den Teilleistungsnachweis und dem Ausschluss von der Erbringung weiterer Studienleistungen alles möglich“, erklärt HTW-Professorin Weber-Wulff. Theoretisch können Studenten dann klagen. Aber wer will schon vor Gericht ziehen, wenn er objektiv ein Plagiat produziert hat?