Berlin (dpa) - Bauherren müssen sich entscheiden: Entweder nehmen sie öffentliche Förderung in Anspruch oder sie setzen ihre Ausgaben von der Steuer ab. Beides geht nicht, erklärt der Verband Privater Bauherren. Sanieren Hausbesitzer zum Beispiel ihre Heizung und bekommen KfW-Fördermittel, dann können sie das nicht steuerlich geltend machen. Aber: Lassen sie gleichzeitig ihr Haus von außen dämmen und nehmen dafür keine Zuschüsse in Anspruch, können sie die Kosten dafür steuerlich absetzen.