Ein Haus ist für viele Paare ein Traum. Wenn sie ihn verwirklichen, sollten klare Regelungen getroffen werden. Foto: dpa - dpa

Für viele Paare ist ein eigenes Haus ein großer Traum. Wer ihn wahr machen will, sollte das Projekt gut vorbereiten. Denn die Finanzierung ist ein Langzeitprojekt.

BremenVerliebt, verlobt, verheiratet – eine Familie gründen und ins eigene Haus einziehen. Viele Paare gehen diesen Weg, doch der ist nicht immer einfach. „Die größte Gefahr ist, dass das überstürzt gemacht wird“, sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Denn ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, ist ein großes Projekt.

„Die Entscheidung sollte unbedingt gemeinsam getroffen werden“, betont Oelmann. Denn wenn sich nur einer der Partner für die Sache einsetzt, zieht sich der andere womöglich irgendwann zurück. Und das kann schnell zu Streit führen. „Paare sollten alles immer offen besprechen, damit es nicht zu Irritationen kommt.“ Denn die Finanzierung einer Immobilie ist meist ein Langzeitprojekt. Abgezahlt ist ein Haus oder eine Wohnung oft erst nach 20 oder 30 Jahren. In dieser Zeit kann die Beziehung viele Höhen und Tiefen durchlaufen.

Max Herbst plädiert deshalb dafür, die Finanzierung nicht nur sicher aufzustellen, sondern auch klar zu regeln. „Wenn beide Partner Eigentümer sind, sollten beide auch den Kreditvertrag unterschreiben“, erklärt der Inhaber der FMH-Finanzberatung in Frankfurt. Die Banken machten dies oft zur Bedingung. Aus Sicht der Institute hat das den Vorteil, dass sie beide in Haftung nehmen können, falls die Finanzierung zusammenbricht.

Wenn aber nur einer der beiden Partner hauptsächlich das Geld für die Immobilie aufbringt, sollte auch nur dieser die Finanzierung regeln. „Wenn das Objekt dem anderen gehört, warum sollte ich dann unterschreiben?“, fragt Herbst. Für Paare ohne Trauschein könne es eine Möglichkeit sein, getrennte Kredite aufzunehmen.

Flexibilität ist wichtig

Generell sollte der Kreditvertrag Flexibilität bieten. Dies ist laut Experte wichtiger als die Zinshöhe, weil das Darlehen der Lebenssituation angepasst werden kann – etwa, wenn ein Gehalt wegen der Familienplanung ganz oder teilweise wegfällt. „Die Finanzierung muss sich nach dem Leben richten, nicht umgekehrt.“

Aus Sicht von Herbst ebenfalls wichtig: eine lange Zinsbindung. Noch sind die Zinsen niedrig. In einigen Jahren kann das schon wieder anders aussehen: „Eine Zinsbindung unter 15 Jahren ist nicht sinnvoll.“ Längere Kreditlaufzeiten sind zwar etwas teurer, das könne sich bei einem Zinsanstieg aber bezahlt machen. Derzeit kostet ein Immobilienkredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren laut FMH im Schnitt 1,58 Prozent Zinsen. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren zahlen Kunden durchschnittlich 1,98 Prozent, bei 20 Jahren Zinsbindung 2,18 Prozent und bei 25 Jahren 2,27 Prozent. „Wenn Sie diese Unterschieden an die Grenzen bringen, sollten Sie das Ganze überdenken“, rät Herbst

Die Finanzierung sollte stets abgesichert werden. Oelman rät zur Risikolebensversicherung. Denn dann steht der Hinterbliebene nach einem plötzlichen Tod des Partners nicht vor dem finanziellen Fiasko. Abgesichert werden sollten der Immobilienkredit plus mindestens ein Jahreseinkommen.

Eine andere Möglichkeit ist eine Restschuldversicherung. Empfehlenswert sind nach Ansicht der Stiftung Warentest Policen, die jedes Jahr an die Restschuld des Darlehens angepasst werden. Der letzte Test im August 2017 brachte allerdings deutliche Preisunterschiede zutage. Versicherte zahlten für den Schutz bei der gleichen Immobilienfinanzierung zwischen 974 und 3108 Euro.

Wer steht im Grundbuch?

Wichtig ist der Eintrag im Grundbuch. „Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus“, so Oelmann. Auch diese Frage sollten Paare klären. Sonst kann es vorkommen, dass ein Partner zwar die finanzielle Last mitträgt, aber nicht im Grundbuch steht. Oder nur einer finanziert die Immobilie, trotzdem stehen beide im Grundbuch – und das Haus gehört beiden. „Das kann aber auch gewollt sein“, sagt Oelmann. Denn ein solcher Eintrag kann der Vorsorge für den ehelichen Krisenfall dienen. Zum einen sichert ein alleiniger Kreditnehmer seine Ansprüche an der Immobilie ab. Zum anderen bekommt der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner die Chance, um den Erhalt des Hauses zu verhandeln und dadurch zum Beispiel Kindern das Zuhause zu erhalten.

Eine andere Möglichkeit ist, ein Wohnrecht für einen der Partner im Grundbuch zu verankern. Denn dann könne der Eigentümer diesen nach einer Trennung nicht einfach aus dem Haus werfen. Allerdings birgt eine solche Regelung viel Konfliktpotenzial, gibt Oelmann zu bedenken. „Das kann unter Umständen den Rosenkrieg im eigenen Haus bedeuten.“