Wem gehört das Haus wirklich? Lasten auf der Immobilie Schulden? Wer über solche Fragen sicher Auskunft haben will, muss ins Grundbuch schauen. Geführt werden die Grundbücher in der Regel bei den Amtsgerichten. Welches Grundbuchamt zuständig ist, können Verbraucher auch über das Justizportal des Bundes und der Länder herausfinden.

Doch Einsicht ins Grundbuch bekommt längst nicht jeder. Denn dafür ist ein berechtigtes Interesse nötig, wie die Bundesnotarkammer in Berlin erklärt. Das kann zum Beispiel eine Kaufabsicht sein. Ein Interessent muss seine ernsthafte Absicht im Zweifel mit einer Vollmacht des Eigentümers belegen können.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim können aber auch Mieter ein berechtigtes Interesse haben. Das kann nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf der Fall sein, wenn der Mieter prüfen will, ob der Vermieter eventuell noch andere freie Wohnungen hat (Az.: 6 T 26/91).

Wer ein Grundbuch einsehen möchte, muss schriftlich oder mündlich einen Antrag stellen. Grundbuchämter müssen Protokoll führen, wer Einsicht in das jeweilige Grundbuch genommen hat.

Der Blick in das Grundbuch sei im Prinzip kostenlos, erklärt die Stiftung Warentest. Gleiches gilt auch für mündliche Auskünfte. Wer einen Ausdruck haben möchte, muss dafür allerdings etwas bezahlen. dpa

> www.grundbuch-portal.de