Im Notfall da lang: Nicht überall zeigen beleuchtete Zeichen den Weg ins Freie an. Einen zweiten Rettungsweg muss es aber immer geben. Foto: dpa - dpa

Hand aufs Herz: Wann hat man sich zuletzt überlegt, wie man bei einem Brand aus dem Haus kommt? Schwierig wird das vor allem, wenn der Weg zur und durch die Tür versperrt ist. Aber keine Sorge: Es gibt einen zweiten Rettungsweg.

BerlinBei einem Wohnungsbrand zählt jede Sekunde. Aber was ist, wenn Flur und Haustür durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es muss ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung nutzen kann. Die wichtigsten Infos:

Welche Rettungswege sind in privaten Wohnhäusern vorgeschrieben?

„Der erste Rettungsweg ist immer die Eingangstür und die Treppe nach oben“, erklärt Frank Hachemer vom Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. Diesen Weg nimmt die Feuerwehr im Regelfall bei einem Wohnungsbrand. Fällt er aus, muss der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg erfolgen. Auch die Bewohner werden dann auf diesem Weg evakuiert.

Welche Häuser brauchen einen zweiten Rettungsweg?

Das ist in den Landesbauordnungen geregelt. „Einigkeit besteht aber darin, dass jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben muss, wenn nicht ein teurer Sicherheitstreppenraum gebaut werden soll“, erklärt Hachemer. Das trifft auch auf Einfamilienhäuser zu. Ausgenommen sind Gebäude, die nur sporadisch von Menschen betreten werden, wie etwa ein Trafohäuschen.

Wo finden sich die Rettungswege?

Sie müssen in jedem Stockwerk vorhanden sein, in dem sich Menschen aufhalten. Also auch im Keller oder Dachgeschoss, wenn diese für Wohnzwecke ausgebaut sind.

Muss es eine Treppe oder Leiter sein?

Es können Außentreppen sein. Die werden aber meist an größeren Gebäuden angebracht. In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. „Viele Bewohner wissen gar nicht, dass ihr Balkon der Rettung dient. Auch die großen Glastüren mit Gittern davor sind unter Umständen ein zweiter Rettungsweg im Notfall“, erklärt Feuerwehrsprecher Hachemer. Die Fenster müssen eine gewisse Mindestgröße haben. „Auch im Dachgeschoss muss ein ausreichend großes Fenster zur Straße hin eingebaut werden, damit Bewohner durch dieses Fenster geborgen werden können“, ergänzt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. „Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten können.“

Was ist bei der Planung zu beachten?

Grundsätzlich müssen Architekten beim Entwurf eines Gebäudes sichere Baustoffe und Konstruktionen wählen, Fluchtwege für die Bewohner vorsehen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge einplanen. „Zur seriösen Planung gehört auch der zweite Rettungsweg. Fehlt er, ist das ein Planungsfehler, der so früh wie möglich behoben werden muss“, betont Reinhold-Postina. Um sicherzugehen, sollten Bauherren ihren Architekten oder die Hausbaufirma danach fragen und auch selbst in einer privaten Brandschutzübung testen, wie sie im Notfall gefahrlos ins Freie kommen.

Muss die Feuerwehr auf dem Grundstück parken können?

Die Bewohner sollten sich vor Augen führen, dass die Feuerwehr Zufahrtswege und Platz benötigt, um ihre Fahrzeuge und Rettungsgeräte aufzustellen. „Nicht nur auf der Straße behindern parkende Fahrzeuge oft unsere Einsätze“, erklärt Hachemer. Auch auf den Grundstücken gibt es Hindernisse. Wenn beispielsweise rund um das Haus dichte Büsche gepflanzt wurden, ist es schwer, die Rettungsleiter sicher aufzustellen.

Welche Pflichten haben die Bewohner?

Sie dürfen Fluchtwege nicht verstellen. Hachemer warnt auch davor, auf den Fluren von Mehrfamilienhäusern brennbare Gegenstände abzustellen. Dort fänden sich oft Kinderwagen, Schuhe und andere Dinge, die mit Blick auf den Brandschutz dort nicht hingehörten. Auch Balkone werden häufig zugestellt. Bernhard Schuhmacher, Brandschutz-Sachverständiger bei der Prüforganisation Dekra, ergänzt: „Ein häufiger Fehler ist es , Fluchttüren zu verstellen oder abzuschließen“. Der Fluchtweg wird dann bei Feuer zur Todesfalle. Fluchttüren müssen im Notfall grundsätzlich ohne Schlüssel von innen nach außen zu öffnen sein. Das Gleiche gilt für Türen zu Tiefgaragen und Hauseingangstüren. Hausordnungen, nach denen diese Türen nachts abgeschlossen werden müssen, sind unzulässig.