In vielen Fällen teilt sich eine Erbengemeinschaft eine Immobilie und müssen gemeinsam entscheiden, was damit passiert. Foto: dpa - dpa

Verkaufen, vermieten, selber einziehen? Wenn man eine Immobilie vererbt bekommt, muss man entscheiden, was damit passieren soll.

EsslingenMit dem Erbe wächst die Verantwortung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Nachlass eine Immobilie umfasst. In diesem Fall muss zunächst geklärt werden, was mit dem Objekt passieren soll: Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Entscheiden sich Erben für das Objekt, sollten sie sich als neuer Eigentümer zeitnah ins Grundbuch eintragen lassen. Rainer Sommer, Leiter des ImmobilienCenters Esslingen der Kreissparkasse, erläutert die Gründe: „Liegt ein Erbschein vor, bleibt die erforderliche Änderung im Grundbuch zwei Jahre lang gebührenfrei. So lässt sich eine Menge Geld sparen.“ Das Erbe kann aber auch ausgeschlagen werden, sollte sich die Immobilie beispielsweise in einem desolaten Zustand befinden. Das Ablehnen einer Erbschaft ist innerhalb von sechs Wochen möglich, nachdem man offiziell von der Erbschaft erfahren hat.

Worauf sollten Immobilienerben unbedingt achten, wenn die Immobilie im eigenen Besitz bleibt? Als Eigentümer sind Erben grundsätzlich dafür verantwortlich, dass keine Gefahren von der Immobilie ausgehen und niemand zu Schaden kommen kann. So sollten beispielsweise überhängende Äste nicht das Nachbargrundstück beeinträchtigen. In der Winterzeit sind Gehwege vom Schnee zu befreien. „Um kostspielige Schäden am Objekt zu vermeiden, empfiehlt es sich außerdem, regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Heizung zu überprüfen“, erklärt Sommer. Auch sollte daran gedacht werden, den Hauptwasserhahn zuzudrehen, falls ein Wasserrohr undicht wird.

Haftung im Schadensfall

Falls der Erbe seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt, haftet er im Falle eines Schadens mit seinem Privatvermögen. „Um vorzusorgen, können Eigentümer sich mit einer Versicherung gegen Risiken schützen. Welche Absicherung für die eigene Immobilie am sinnvollsten ist, kann ein Gespräch mit einem Versicherungsspezialisten klären“, erläutert Sommer.

Wer bisher noch nicht Eigentümer eines Hauses oder Wohnung war, sollte sich mit der Kostenseite vertraut machen. Für jede Immobilie sind regelmäßig Grundsteuer und Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Darüber hinaus können Entgelte oder Beiträge für Strom, Heizung, Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie für Verwaltung und Hausmeister anfallen. Ist die Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft, empfiehlt sich zudem ein Blick in die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Diese können Beschlüsse über größere Sonderumlagen enthalten, für die der neue Eigentümer aufkommen muss. „Wer sich frühzeitig einen Überblick über sämtliche Kosten verschafft, kann finanzielle Überraschungen weitgehend ausschließen. Ein eigenes Konto für die Immobilie verbessert den Überblick über die laufenden finanziellen Verpflichtungen“, sagt Sommer.

In vielen Fällen teilt sich eine Erbengemeinschaft eine Immobilie. Wer als Erbe solche Objekte komplett übernehmen möchte, hat ebenfalls einiges zu beachten. Rein rechtlich veräußert die Erbengemeinschaft die Immobilie per notariellem Kauf- oder Übernahmevertrag an einen der Erben. Im Vorfeld sollte sich der Übernehmer darüber klar werden, welche Renovierungen und Modernisierungen durchgeführt werden müssen und welche Kosten dadurch entstehen. Auf Basis dieser Kostenberechnung können Finanzierungsspezialisten eine maßgeschneiderte Finanzierung ausarbeiten. Sind sich alle Erben über den Übernahmepreis einig, geht es zum Notar.

Entschließen sich die Erben, die Immobilie zu verkaufen, ist eine professionelle Vermarktung sinnvoll. „Bei einer fachmännischen Vorgehensweise ist die Chance am größten, den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Deshalb sollte man den Immobilienverkauf lieber einem Profi überlassen, der die Vermarktung mit allem Drum und Dran erledigt. Auch bei einem Verkauf über die Kreissparkasse übernehmen unsere Immobilienberater die wichtigsten Formalitäten“, weiß Immobilienexperte Sommer.

Wer einen Makler aussucht, der für seine Kunden den realistischen Angebotspreis der Immobilie ermittelt und sie bis zur Schlüsselübergabe unterstützt und begleitet, liegt mit seiner Wahl prinzipiell richtig. Zum Service des Maklers sollte die Nutzung aller einschlägigen Medien gehören. Dazu zählen unter anderem ein Exposé, Zeitungsinserate und das Bewerben relevanter Internetportale.red

Die Broschüre „Immobilie geerbt – Infos und Tipps“ ist kostenlos in den ImmobilienCentern der Kreissparkasse erhältlich und kann unter „ksk-es.de“ kostenlos heruntergeladen werden