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Immobilien17.05.2019

Von Feuer bis Mietausfall

Wie Vermieter Risiken richtig versichern – Eine Wohngebäudeversicherung ist am wichtigsten

Viele Eigentümer vermieten ihre vier Wände. Doch damit steigt auch die Verantwortung. Die gute Nachricht: Gegen Risiken können sich private Vermieter versichern. Aber welche Police ist wichtig?

Umgestürzte Bäume können viel Schaden anrichten.
Umgestürzte Bäume können viel Schaden anrichten. Foto: dpa/Andreas Rosar

HamburgOb Wohnung oder Einfamilienhaus – oft vermieten Eigentümer ihre Immobilie, statt sie selbst zu bewohnen. Damit steigt aber auch das Risiko, in Schadensfällen haftbar gemacht zu werden.

Die gute Nachricht: Im Prinzip können private Vermieter sich gegen fast jedes Risiko versichern. Doch nicht jede Policen ist sinnvoll. Ein Überblick:

 

Wohngebäudeversicherung: Sie steht bei Experten wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) obenan. In Eigentumsanlagen schließt in der Regel die Hausverwaltung diese Versicherung für die Eigentümergemeinschaft (WEG) ab. Die Police greift, wenn zum Beispiel Sturm, Hagel oder Wasserrohrbrüche Schäden anrichten. Normalerweise müssen sich vermietende WEG-Mitglieder also nicht um den Abschluss eines Vertrags kümmern. Dennoch rät Boss, sich zu erkundigen, ob die für die Gemeinschaft bestehende Police Vermietungen wirklich einschließt. „Unbedingt prüfen“, sagt sie.

Vermietende Hauseigentümer haben meistens eine Wohngebäudeversicherung, zumal bei mit Krediten belasteten Immobilien die Banken einen solchen Vertrag verlangen. Eigentümer sollten darauf achten, ob ihr Gebäude auch gegen Elementarschäden geschützt ist.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Ein ungestreuter Gehweg vor dem Haus, umherfliegende Dachziegel – und schon kommt der Krankenwagen, weil der Nachbar verletzt ist. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt ein, „falls einem Dritten im Zusammenhang mit Haus oder Grundstück etwas passiert“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Im Prinzip deckt die Police Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht ab. Das Schneeräumen und Laubkehren wälzen Eigentümer häufig über den Mietvertrag auf Mieter ab. Aus dem Schneider sind sie damit nicht: Eigentümer müssten als Letzte in der Haftungskette einstehen, etwa wenn Mieter untätig bleiben, so der BdV. In dem Fall prüfe die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Ansprüche Geschädigter.

 

Rechtsschutz: Ein Mieter möchte einen behindertengerechten Zugang zur Wohnung schaffen. Diesen Anspruch kann der Vermieter gegenüber seinen Miteigentümern aber nicht durchsetzen. Da ist Streit nach allen Seiten vorprogrammiert. In solchen Fällen erstattet eine Rechtsschutzversicherung oft Anwalts- und Gerichtskosten.

Sabine Feuersänger vom Verein Wohnen im Eigentum (WiE) findet die Police Rechtsschutzversicherung „empfehlenswert“. Diese sollte nach Ansicht des Kölner Versicherungsberater Ingo Cordts ein breites Spektrum abdecken. „Alles, womit einen ein Mieter ärgern kann.“

 

Mietausfall- oder Mietverlustversicherung: Größere Schäden am vermieteten Objekt, etwa durch Wasser oder Feuer, ziehen oft umfangreiche Instandsetzungsarbeiten nach sich. Teilweise dauern sie Wochen oder Monate. In der Zeit können Mieter nicht unbedingt in dem Haus oder der Wohnung bleiben. Wenn sie raus müssen, zahlen sie keine Miete. Für Eigentümer bedeutet das in erster Linie der Verlust von einkalkulierten Einnahmen. Da wird es vor allem bei auf Kredit finanzierten Immobilien finanziell schnell eng.

Den Schaden kann eine Mietausfallversicherung auffangen. Ihr Abschluss ist nach Ansicht von Haus & Grund Abwägungssache. „Entscheidend sind zunächst die Höhe der Versicherungsprämie und wie hoch das Ausfallrisiko tatsächlich ist“, ordnet Happ ein.

 

Hausratversicherung: Für vermietende Immobilienbesitzer kann die Versicherung in Betracht kommen, wenn sie möbliert vermieten. Vor Abschluss des Vertrags sollte jedoch überlegt werden, welchen Wert das Mobiliar hat und ob neues selbst finanziert werden kann. Es lohnt ein Blick in die eigene Hausratpolice, um zu sehen, ob die Mietwohnung inkludiert ist.

Informationen des Landes Baden-Württemberg unter http://dpaq.de/GUeEd


17.05.2019

Monika Hillemacher

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