Berlin (dpa) - Mieter können einen Teil ihrer Wohnnebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Dafür können sie von ihrem Vermieter verlangen, in der Abrechnung bestimmte Pauschalrechnungen näher aufzuschlüsseln. Der Mieter müsse zumindest in die Lage versetzt werden, die steuerlich absetzbaren Beträge selbst anhand der Betriebskostenabrechnung zu ermitteln, wie das Landgericht Berlin entschieden hat.

> Az.: 18 S 339/16