Berlin (dpa) - Mängel muss der Vermieter nicht selbst in Augenschein nehmen. Er darf auch andere mit dieser Aufgabe betrauen. Das bedeutet für Mieter: Sie müssen es hinnehmen, wenn ein Mitarbeiter der Hausverwaltung vor der Tür steht. Verweigern sie diesem beharrlich den Zutritt zur Wohnung, kann das ernste Folgen haben. Denn nach Ansicht des Landgerichts Berlin ist in einem solchen Fall eine Kündigung gerechtfertigt, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 22/2017).

> Az.: 63 S 316/16