München (dpa) - Verursachen Mieter in einer Eigentumswohnung Schäden, können Vermieter diese Kosten unter Umständen als Werbungskosten sofort geltend machen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München hervor. Nach Ansicht der Finanzrichter zählen Aufwendungen zur Beseitigung eines solchen Substanzschadens nicht zu den sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten.

> Az.: IX R 6/16