Der Bezirksschornsteinfeger prüft, ob ein Holzofen noch betrieben werden darf. Foto: picture alliance/dpa/Klaus-Dietm - picture alliance/dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Wer einen alten Holzofen hat, muss diesen unter Umständen im Laufe des Jahrs 2020 austauschen. Zusammen mit einer weiteren Welle sind bis 2024 rund vier Millionen Anlagen betroffen.

StuttgartEine Schonfrist für viele Holzöfen endet 2020: Modelle, die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen ausgemustert oder zumindest nachgerüstet werden. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor.

Was heißt das konkret?

Viele Hauseigentümer müssen prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Stichtag ist der 31. Dezember 2020.

Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten.

Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden. Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle stehen. Wurden sie umgesetzt, endet ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.

Warum sind die Werte ein Problem?

Zwar gelten Fahrzeuge und auch die Industrie als die größten Verursacher von Feinstaub. Doch auch das Verbrennen von Holz in Öfen ist eine Ursache. Die winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik verweist auf Daten des Umweltbundesamtes, wonach Holzfeuerungen rund acht Prozent der Feinstaub-Emissionen bei Partikeln mit aerodynamischer Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (PM10) verursachen. Und etwa 16 Prozent der Partikel mit bis zu 2,5 Mikrometer Durchmesser gehen auf Holzfeuerungen zurück.

Um diese Emissionen zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfen.

Laut Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) können moderne Verbrennungstechniken die Emissionen um bis zu 85 Prozent gegenüber einem Altgerät absenken. Insgesamt seien die Feinstaub-Emissionen von häuslichen Feuerstätten seit Beginn der Nachrüst- und Austauschpflicht 2010 um rund ein Drittel gesunken.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?

Das Typenschild auf dem Ofen sollte das Alter der Anlage nennen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Datenbank des HKI und anderer Verbände hilft dabei, die Werte des jeweiligen Modells zu finden. Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt werden.

Mein Ofen ist betroffen – was jetzt?

Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Anlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Die Nachrüstung ist zwar möglich, es gibt etwa Partikelfilter gegen Feinstaub, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Aber nicht gegen zu viel Kohlenmonoxid. Außerdem rät das Programm davon ab, da die Nachrüstung und das anschließende Nachmessen der Öfen oft teurer sei als eine neue Anlage.

Was ist mit noch älteren Öfen?

Deren Schonfristen sind bereits abgelaufen, für Anlagen der Baujahre 1975 bis 1984 zum Ende 2017. Jüngere Modelle haben eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2024: Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und die Grenzwerte nicht einhalten, müssen bis dahin ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

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