Schimmel in Mietwohnungen ist ein Mangel. Allerdings rechtfertigt ein solcher Mangel nicht immer eine Mietminderung. Sind die Mieter selbst dafür verantwortlich, dass der Schimmel entsteht, können sie ihren Vermieter dafür nicht verantwortlich machen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Saarbrücken hervor, über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 8/2017) berichtet.

In dem verhandelten Fall hatten Mieter sich wegen Schimmels in mehreren Räumen ihrer Wohnung im Souterrain an den Vermieter gewandt. Sie erhoben zunächst auch Klage auf Mängelbeseitigung. Nachdem sie aber ausgezogen waren, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit bis auf einen geringen Zahlungsanspruch für erledigt.

Mieter in der Verantwortung

Allerdings beschwerten sich die ehemaligen Mieter am Ende noch wegen einer Entscheidung des Gerichts, dass beide Seiten ihre jeweiligen Kosten für den Rechtsstreit selbst zu tragen hätten.

Ohne Erfolg: Der Sachverständige habe in der Beweisaufnahme unzweifelhaft festgestellt, dass die Mieter mit ihrem Verhalten dazu beigetragen haben, dass sich der Schimmel bildet. Sie hätten zu wenig gelüftet und zu wenig geheizt, urteilten die Richter anhand des Gutachtens. Angesichts dieser Tatsachen sei es angemessen, die Kosten für den Rechtsstreit gegeneinander aufzuheben.

Das Urteil stammt vom 23. Dezember 2016.dpa

> Az.: 10 T 71/16