In manchen Leuchten lassen sich die Leuchtmittel nicht ausbauen. Gerade LEDs sind oft fest installiert - was ein Problem ist, haben diese ihr Lebensende erreicht. Es ist aber gesetzlich vorgeschrieben, Käufer schon im Handel darüber zu informieren. Die Angaben dazu befinden sich auf dem EU-Energielabel. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Darauf ist ebenfalls angegeben, welches Leuchtmittel für diese Leuchte verwendet werden kann.

Wenn man Produkte mit fest eingebauten LED-Modulen oder Energiespar- und Halogenlampen kaufen möchte, rät die Verbraucherzentrale dazu, Leuchten mit langen freiwilligen Herstellergarantien zu wählen. In dieser Garantiezeit können Verbraucher das Produkt beim Hersteller reklamieren.

Wichtig ist auch, schon beim Kauf auf die passende Lichtfarbe des Leuchtmittels zu achten, wenn man diese nicht mehr verändern kann. Für Wohnräume eignet sich ein warmweißes Licht. Die Farbe und Helligkeit der guten alten 75-Watt-Glühbirne bekommt man etwa bei Modellen mit 2700 Kelvin und 1000 Lumen.

Lampe oder Leuchte?

Die Begriffe Lampen, Leuchten und Leuchtmittel werden oft durcheinander geworfen. Das kann schon beim Einkauf zu Verwirrung führen. Die Hersteller verstehen unter Lampen und Leuchtmittel alles, was Licht macht - wie LED-Module, Energiesparlampen, Glühlampen und Halogenlampen. Eine Leuchte wiederum ist, was an der Decke hängt oder auf dem Schreib- oder Nachttisch steht und in das die Leuchtmittel hinein kommen.dpa

> Ein Informationsblatt zum Thema „Leuchten mit fest eingebauten LED-Lampen“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kann online kostenlos unter http://dpaq.de/81oTU heruntergeladen oder postalisch gegen Einsendung von 1,45 Euro in Briefmarken bestellt werden (Adresse: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 4107, 55031 Mainz).