Berlin (dpa) - Wer an seiner Gartenlaube die Terrasse überdacht oder einen Geräteschuppen baut, muss die Arbeiten beim Bauamt anmelden. Darauf weist der Bundesverband öffentlicher Sachverständiger hin. Als genereller Hinweis lasse sich sagen: Wenn Statik oder die Bausubstanz durch die Bauarbeiten betroffen sind, ist ein Bauantrag nötig. Wird die Genehmigung nicht eingeholt, kann das Amt später anordnen, dass die Arbeiten rückgängig gemacht werden. Oder es wird ein Bußgeld verhängt.