Wer einen Ethanol-Ofen besitzt, muss wissen: Es gibt Grenzen für die Lagermenge des Brennmittels in einer Wohneinheit. Maximal dürfen 20 Liter der brennbaren Flüssigkeit aufbewahrt werden. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Zu diesen Flüssigkeiten zählen auch Farben, Lacke oder Frostschutz- und Verdünnungsmittel mit Gefahrensymbol für entzündliche Substanzen.

Keller, die in Bereiche für mehrere Mieter unterteilt sind, gelten als eine Einheit, daher ist hier ebenfalls nur die Gesamtmenge von 20 Litern für entzündliche Flüssigkeiten lagerbar. Handelt es sich in Mehrfamilienhäusern um Keller mit gemauerten Wänden und festen Türen abgetrennten Bereichen, ist entscheidend, ob die Abtrennungen der Feuerwiderstandsklasse 2 entsprechen.

Zurück geht die Vorgabe auf eine der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie richte sich eigentlich an Arbeitgeber, deren Mitarbeiter mit solchen Stoffen hantieren, erklärt Ralf Schmitt, TÜV-Sachverständiger für Explosionsschutz. Jedoch könne es sein, dass ein Bewohner seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er eine zu große Menge dieser Brennstoffe lagert.

Schmitt rät sogar dazu, Behälter von mehr als einem Liter nicht innerhalb der Wohnung aufzubewahren. Ethanol und andere brennbare Flüssigkeiten können bei einem Brand explodieren. Außerdem sollten solche Gefahrenstoffe in bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden - sie werden auch in solchen verkauft. dpa