Der Pufferspeicher einer Wärmepumpe hält die Energie für die Gebäudebeheizung vor. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Katja Fischer

Es gibt Neuerungen für Bauherren und Sanierer: Ab 26. September 2017 gelten verschärfte Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern. Sie dürfen nicht mehr so viel Wärme verlieren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erwartet, dass die Geräte vermehrt vakuumisoliert werden und die Preise steigen. Künftig wird es auf dem Effizienzlabel für Warmwasserspeicher auch die höhere Klasse A+ geben. Die wichtigsten Infos:

Was sind Warmwasser- und Pufferspeicher?

„Warmwasserspeicher sind ein zentraler Bestandteil einer modernen Heizungs- und Warmwasserversorgung in Wohn- und Bürogebäuden“, erklärt Alexander Werner vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) in Köln. Sie können unterschiedliche Funktionen erfüllen: In Trinkwarmwasserspeichern wird das im Haushalt benötigte Trinkwasser für das Duschen, Baden oder Kochen erwärmt und vorgehalten. Pufferspeicher gewährleisten die Versorgung mit Warmwasser für die Heizung über einen langen Zeitraum. Kombispeicher vereinen beide Funktionen.

Welche Speichergrößen kommen im Privathaushalt vor?

Trinkwarmwasserspeicher werden in Größen von circa 100 bis 400 Liter installiert. Für die Einbindung einer weiteren Wärmequelle wie Sonnenenergie oder Holz sind größere Speicher mit bis zu 800 Liter Volumen nötig. Pufferspeicher gibt es für den Privatbereich in Größen von rund 400 bis 2000 Litern.

Welche Speicher sind von den Neuerungen ab Ende September betroffen?

Betroffen davon sind neue Produktionen aller drei Varianten: Puffer-, Kombi- und Trinkwarmwasserspeicher - und zwar mit einem Volumen von bis zu 2000 Liter. Die nun zulässigen Höchstwerte für Wärmeverluste sind abhängig vom Speichervolumen. „Die vorgegebenen Werte sind ambitioniert. Insbesondere bei größeren Speichervolumina werden die Anforderungen zu einer Anhebung des Dämmstandards führen“, erwartet Experte Werner vom BDH. Wichtig: „Die Verschärfung betrifft aber nur die ab 26. September in Verkehr zu bringenden Produkte. Es besteht keine Nachrüstpflicht“, stellt Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär in Sankt Augustin.

Wie kann der Verbraucher eine gute Dämmung bei der Auswahl erkennen?

„Ohne Isolierung würde sich der Speicher wieder schnell abkühlen“, erklärt Werner. „Um das zu verhindern, sind Speicher heute mit einer hochwertigen Isolierung aus PU-Schaum, Styropor, Faserflies, Vakuumisolierung oder einer Kombination davon gedämmt.“ Die Güte der Wärmedämmung kann der Verbraucher auf dem Energielabel für Speichergeräte erkennen: Je kleiner der Wert, desto besser die Isolierung, da der Grad der Wärmedämmung über den Wärmeverlustwert definiert wird.

Hilft mir bei der Auswahl auch das EU-Energieeffizienzlabel?

Ja, das kann einen Hinweis auf Geräte gemäß den neuen Anforderungen bieten. Zur Erläuterung: Das EU-Energieeffizienzlabel gibt es für Wärmespeicher mit bis 500 Liter Volumen seit 2015. „Die Etiketten für Wärmespeicher sind in Klassen von A bis G eingeteilt“, berichtet Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär in Sankt Augustin. Hier ändert sich nun etwas: Ab Ende September gilt das Label auch für Volumen bis zu 2000 Litern. Die Klasse G entfällt auf dem Etikett, dafür kommt als neue Top-Kategorie A+ hinzu.

Doch: Die neuen Mindestanforderungen an die Speicherfähigkeit von Wärme sind so hoch, dass alle Speicher mindestens Klasse C haben müssen. Speicher in den Energieeffizienzklassen D und niedriger sind folglich nicht mehr zulässig.

Ist wegen des höheren Dämmaufwands mit höheren Preisen zu rechnen?

Davon geht die Verbraucherzentrale NRW aus. BDH-Experte Alexander Werner sagt aber: „Der Wettbewerb der Speicherhersteller sorgt dafür, dass die Mehrkosten einer hochwertigeren Dämmung bei den neuen Warmwasser- und Pufferspeicher nur unwesentlich an die Kunden weitergegeben werden.“