Berlin (dpa) - Seit 2009 sind die Kosten der Verbrauchsanalyse der Heizung umlagefähig. Lässt der Vermieter den Wärme- oder Warmwasserverbrauch analysieren, kann er die dafür anfallenden Kosten den Mietern über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Verbrauchsanalyse sollte die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben.