Berlin (dpa) - Die Jahresabrechnung für eine Wohneigentümergemeinschaft muss eindeutig sein. Hat ein Eigentümer berechtigte Zweifel, sollte die Abrechnung daher nicht erst der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Andernfalls muss der Verwalter später damit rechnen, bei einer Anfechtungsklage auch die Prozesskosten tragen zu müssen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

> Az.: 55 T 81/15 WEG