Berlin (dpa) - Bauunternehmen und Handwerksbetriebe müssen Verbraucher darüber aufklären, ob sie im Streitfall bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Dazu sind sie durch eine Gesetzesänderung seit Anfang Februar verpflichtet, wenn sie mit Kunden einen Vertrag schließen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag unterschreiben, können sie darauf achten, ob der Hinweis aufgenommen wurde.