München (dpa) - Grundsätzlich können Mieter ihren Balkon zwar nach ihren Vorstellungen gestalten. So dürfen sie zum Beispiel ihre Blumenkästen bepflanzen, wie sie wollen. Allerdings gibt es gewisse Grenzen, erklärt der Mieterverein München. So sind zum Beispiel Ranken, die das Mauerwerk und somit das Eigentum des Vermieters beschädigen können, nicht erlaubt. Auch ein Sichtschutz am Balkon darf nur angebracht werden, wenn er den Gesamteindruck des Hauses nicht stört.