(if) - Wegen der vergangenen Bezirksvorsteherwahlen ist die Stadt mit mehreren Klagen überzogen worden. Ein Musikpädagoge hatte auch jüngst bei der Wahl für Mühlhausen beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Diese wurde aber abgelehnt, wie Dieter Gronbach, Persönlicher Referent des Verwaltungsbürgermeisters, berichtete.
Der Mitbewerber, der das Ergebnis der Vorauswahl so nicht akzeptieren will, hätte aber die Möglichkeit, jetzt noch den Verwaltungsgerichtshof anzurufen. Ob er das macht, weiß keiner. Doch so lange dies nicht klar ist, kann die Stadt den neuen Bezirksvorsteher in