In mehreren Kommunen im Kreis Ludwigsburg müssen Hundebesitzer zum Jahresbeginn mehr Steuer zahlen. Unsere Übersicht zeigt, wo es besonders teuer ist.
Michael Vierling hatte sich vorbereitet und vor der Sitzung des Ludwigsburger Wirtschaftsausschusses mit allen wichtigen Akteuren gesprochen. „Ich habe unseren Hund gefragt, der war dagegen“, scherzte der Stadtrat der Grünen, als die Erhöhung der Hundesteuer auf der Agenda stand. „Leider muss es trotzdem sein.“
So sahen das auch die übrigen Ausschussmitglieder. Zum Jahresbeginn erhöht sich die Hundesteuer in Ludwigsburg deshalb von 156 auf 168 Euro für den ersten Hund. Damit ist die Barockstadt unangefochtener Spitzenreiter in Kreis und Land.
Alle zwei Jahre wird erhöht
Aus dem Nichts kommt die Erhöhung nicht. Vor einigen Jahren hatte sich der Gemeinderat darauf geeinigt, die Hundesteuer alle zwei Jahre zu erhöhen. Und zwar um jeweils zwölf Euro. Der erste Hund kostet 168 Euro, für jeden weiteren sind künftig 336 Euro fällig. Kampfhundbesitzer müssen 948 für den ersten und 1896 Euro für jeden weiteren zahlen. Bei rund 2700 angemeldeten Hunden in Ludwigsburg, davon ein Kampfhund, rechnet die Stadt mit 30.000 Euro zusätzlichen Einnahmen im kommenden Jahr.
Dass die Hundesteuer in Ludwigsburg so hoch liegt wie nirgends sonst in Baden-Württemberg (unter Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern), geht aus einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler hervor und dürfte auch mit den regelmäßigen Erhöhungen zusammenhängen. Zum Vergleich: Stuttgart erhöht die Steuer fürs kommende Jahr erstmals seit 1997 – von 108 auf 144 Euro für den ersten Hund.
Auch in Bietigheim-Bissingen gibt es nach fünf Jahren wieder eine Erhöhung, dort zahlen Hundebesitzer wie in Stuttgart bei 144 Euro. Asperg (künftig 140 Euro), Steinheim (132 Euro) und Korntal-Münchingen (110 Euro) erhöhen die Hundesteuer zum Jahresbeginn ebenfalls.
Während es andernorts durchaus Diskussionen gab, winkte der Wirtschaftsausschuss in Ludwigsburg die Steuererhöhung in Ludwigsburg ohne Gegenstimmen durch. Für manche Hunde ist in Zukunft aber keine Steuer mehr nötig: Ausgebildete Assistenzhunde zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten sind ab Januar von der Steuer befreit.