Drei kommunal verortete Energieversorger wollen ihre Pläne für einen Windpark auf einem ehemaligen Bundeswehrgelände zwischen Unterberken und Wangen wieder aufgreifen. Warum dem Projekt wieder Chancen eingeräumt werden.
Eigentlich war das Vorhaben schon längst ad acta gelegt. Jetzt, unter den neuen Rahmenbedingungen der Energiekrise, erwägen die Energieversorgung Filstal und die Stadtwerke Fellbach und Schorndorf einen neuen Anlauf für ein Windkraftprojekt auf dem Schurwald. Wie die drei Energieversorger mitteilen, führe man derzeit eine erneute Standortüberprüfung für die im Regionalplan als „GP 03“ bezeichnete Fläche zwischen Schorndorf-Unterberken und Wangen durch.
Artenschutzrechtlicher Konflikt
Bereits vor zehn Jahren war die Fläche im Regionalplan als sogenanntes Windvorranggebiet ausgewiesen worden. Nach einer umfangreichen Standortuntersuchung, Messungen, Fachbeiträgen und Infoveranstaltungen in den Folgejahren, reichten die Investoren im Oktober 2016 einen Genehmigungsantrag ein – um diesen dann noch vor Abschluss des Verfahrens wegen eines „artenschutzrechtlichen Konflikts“ wieder zurückzuziehen.
Hintergrund war ein Gutachten, das dem Bereich um das ehemalige Bundeswehrdepot ein Dichtezentrum des Rotmilans, ein Revierzentrum im 1000-Meter-Radius sowie Brutvorkommen der „windkraftempfindlichen“ Arten Schwarzmilan, Wespenbussard sowie Baumfalke bescheinigte. Die Expertise hatte der Verein „Lebensraum östlicher Schurwald“ vorgelegt. Die zuständigen Genehmigungsbehörden, die Landratsämter in Waiblingen und Göppingen, kamen daraufhin zu dem Schluss, dass eines der vier geplanten Windräder überhaupt nicht gebaut werden dürfe und für zwei umfangreiche Vermeidungsmaßnahmen nötig wären.
Heute stehe man vor einer neuen Ausgangslage, lautet die Begründung der Energieversorger, warum die Pläne jetzt wieder aus der Schublade geholt werden sollen. Die Bedeutung der erneuerbaren Energien sei größer als je zuvor. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation sei wichtig, „alle Möglichkeiten der Energiegewinnung neu zu betrachten und neu zu bewerten“, heißt es in einer Mitteilung der kommunal verorteten Unternehmen.
Ausgangslage „nach wie vor günstig“
Auf dem Schurwald sei die Ausgangslage „nach wie vor günstig“. Zur nächsten Bebauung seien die Abstandsflächen ausreichend und die Windhöffigkeit gegeben. Außerdem sei die Gesetzgebung hinsichtlich des Artenschutzes überarbeitet worden. Die Fläche biete Platz für mehrere moderne Windkraftanlagen und ideale Möglichkeiten, den gewonnenen Strom an die Verbraucher weiterzuleiten. Das Fazit: „Sollten auch die weiteren Untersuchungen positiv verlaufen, so könnte 2024 ein aktualisierter Genehmigungsantrag eingereicht werden und 2027 die Inbetriebnahme erfolgen.“